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Welcher Paragraph gilt in welchem Bundesland?

Sechzehn Bundesländer, sechzehn Bauordnungen, sechzehn eigene Nummernkreise. Wer eine Fundstelle vor sich hat — „§ 61 HBauO“, „§ 6 HBO“, „§ 5 NBauO“ —, braucht zuerst zwei Auskünfte: zu welchem Land das Kürzel gehört und was in dieser Vorschrift steht. Dieses Verzeichnis gibt beide, für jedes der sechzehn Gesetze, mit Fundstelle, Wortlaut und Prüfdatum.

Rechtsstand: 25.10.202616 Gesetze · 119 verschiedene Fundstellen

HBO oder HBauO — welches Kürzel gehört zu welchem Land?

HBO ist die Hessische Bauordnung, HBauO die Hamburgische. Drei Buchstaben Unterschied, zwei verschiedene Gesetze. Hessen führt seinen Freistellungskatalog in § 63 HBO, Hamburg seinen in § 61 HBauO. Die Abstandsflächen stehen in beiden Ländern in § 6 — mit verschiedenem Wortlaut und verschiedenem Mindestmaß.

Die sechzehn Kürzel

Das Kürzel führt zum Gesetz, das Gesetz zum Land, das Land zu zwei Paragraphen. Ein Klick auf das Kürzel springt zum Eintrag weiter unten, der den Wortlaut und das Prüfdatum mitbringt.

Die sechzehn Landesbauordnungen mit Kürzel, ausgeschriebenem Namen, Bundesland, dem Paragraphen der verfahrensfreien Vorhaben und dem Paragraphen der Abstandsflächen.
KürzelAusgeschriebenBundeslandVerfahrensfreie VorhabenAbstandsflächen
LBO BWLandesbauordnung für Baden-WürttembergBaden-Württemberg§ 50§ 5
BayBOBayerische BauordnungBayernArt. 57Art. 6
BauO BlnBauordnung für BerlinBerlin§ 61§ 6
BbgBOBrandenburgische BauordnungBrandenburg§ 61§ 6
BremLBOBremische LandesbauordnungBremen§ 61§ 6
HBauOHamburgische BauordnungHamburg§ 61§ 6
HBOHessische BauordnungHessen§ 63§ 6
LBauO M-VLandesbauordnung Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern§ 61§ 6
NBauONiedersächsische BauordnungNiedersachsen§ 60§ 5
BauO NRWBauordnung für das Land Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen§ 62§ 6
LBauO RPLandesbauordnung Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz§ 62§ 8
LBO SLLandesbauordnung SaarlandSaarland§ 61§ 7
SächsBOSächsische BauordnungSachsen§ 61§ 6
BauO LSABauordnung des Landes Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt§ 60§ 6
LBO SHLandesbauordnung für das Land Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein§ 61§ 6
ThürBOThüringer BauordnungThüringen§ 63§ 6

Hessen und Hamburg: wo die beiden Gesetze auseinandergehen

Beide Gesetze sind nach ihrem Land benannt, beide Namen beginnen mit H: Hessische Bauordnung, Hamburgische Bauordnung. Wer die Kürzel vertauscht, liest die Zahlen des falschen Landes — und die beiden Länder liegen in diesem Punkt weit auseinander.

Schon die Überschrift der Vorschrift trennt sie. Hessen überschreibt seinen Katalog mit Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, Hamburg mit Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen. Hessen spricht also von der Genehmigung, Hamburg vom Verfahren. Gelesen am 26. Oktober 2026 in der Lesefassung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HBO 2018 mit der Änderung vom Oktober 2025) und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 14. Januar 2025, Seite 93.

In beiden Ländern stehen die Zahlen nicht im Paragraphen selbst, sondern in einer Anlage — und beide Anlagen tragen denselben Satzbau mit dem je eigenen Wort: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 in Hessen, Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 in Hamburg. Wer nur den Paragraphen aufruft, findet dort keine Quadratmeterzahl, sondern den Verweis auf die Anlage.

Die Zahlen selbst stehen auf den Landesseiten: Hessen und Hamburg.

Dreimal dasselbe Kürzel: „LBO“

Drei Länder kürzen ihre Bauordnung gleich ab. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein tun es amtlich: Das baden-württembergische Gesetz ist im Gesetzblatt mit Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) überschrieben, und das schleswig-holsteinische Landesrechtsportal führt als amtliche Abkürzung schlicht LBO. Das Saarland zitiert seine Landesbauordnung ebenfalls als LBO.

Diese Website schreibt deshalb LBO BW, LBO SL und LBO SH. Das ist eine Lesehilfe, keine amtliche Abkürzung — in den Gesetzen selbst steht das Länderkürzel nicht.

Wie weit die Verwechslungsgefahr reicht, zeigt der eigene Datensatz: Schleswig-Holstein und das Saarland teilen drei zeichengleiche Fundstellen. Die Zeichenfolge „§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO“ bezeichnet zwei verschiedene Vorschriften in zwei verschiedenen Gesetzen. Ohne die Angabe des Landes ist so ein Zitat nicht auflösbar — und genau deshalb nennt diese Website zu jeder Fundstelle das Land.

Wo der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben steht

Jedes Land führt eine Liste der Vorhaben, für die es kein Verfahren verlangt. Die Liste gibt es sechzehnmal, die Nummer dafür sechsmal.

  • § 61 — Berlin (BauO Bln), Brandenburg (BbgBO), Bremen (BremLBO), Hamburg (HBauO), Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), Saarland (LBO SL), Sachsen (SächsBO) und Schleswig-Holstein (LBO SH)
  • § 63 — Hessen (HBO) und Thüringen (ThürBO)
  • § 60 — Niedersachsen (NBauO) und Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
  • § 62 — Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und Rheinland-Pfalz (LBauO RP)
  • § 50 — Baden-Württemberg (LBO BW)
  • Art. 57 — Bayern (BayBO)

Acht der sechzehn Länder stehen damit bei § 61 — derselben Nummer, unter der auch die Musterbauordnung diesen Katalog führt. Von ihr ist weiter unten noch die Rede.

Vier Überschriften für denselben Gegenstand

Am amtlichen Text gelesen am 26. Oktober 2026: Bayern, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen überschreiben ihren Katalog mit Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Bremen erweitert um Vorhaben des Bundes, Nothilfevorschrift. Baden-Württemberg und Brandenburg schreiben kürzer Verfahrensfreie Vorhaben. Niedersachsen nennt sie Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige. Und Hessen führt sie als Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben — das einzige Land, dessen Überschrift nicht vom Verfahren spricht, sondern von der Genehmigung.

Für Berlin und Sachsen-Anhalt steht die erstgenannte Überschrift in der archivierten Ausgabe des jeweils eigenen Landesportals (Abzüge vom 1. Dezember 2020 und vom 8. Dezember 2019) — also in einer älteren Fassung, nicht in der heute geltenden. Für Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Überschrift der heute geltenden Fassung hier nicht nachgelesen; warum, steht im letzten Abschnitt.

Vier Länder führen die Zahlen nicht im Paragraphen, sondern im Anhang

Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verweisen aus dem Paragraphen heraus auf einen Anhang oder eine Anlage, und erst dort stehen die Maße. Wer nur § 50 LBO BW, § 61 HBauO, § 63 HBO und § 60 NBauO liest, findet dort keines dieser Maße, sondern den Verweis. Die zwölf übrigen Länder zählen die Vorhaben im Paragraphen selbst auf.

Brandenburg ist noch einmal anders gebaut: Dort steht der Katalog im zweiten Absatz des Paragraphen. Der erste hält fest, dass die Verfahrensfreiheit die Bauherrschaft nicht von der Einhaltung der Vorschriften entbindet — gelesen am 26. Oktober 2026 im Brandenburgischen Vorschriftensystem.

Nicht jede Vorhabenart hängt am Katalog

In neun Ländern zitiert diese Website für den Wintergarten nicht den Freistellungskatalog, sondern eine andere Vorschrift — nämlich § 49 LBO BW, Art. 55 BayBO, § 59 BauO Bln, § 59 HBauO, § 59 LBauO M-V, § 60 LBO SL, § 59 SächsBO, § 58 BauO LSA und § 59 LBO SH. Das sind die Paragraphen, die den Grundsatz der Genehmigungspflicht regeln, nicht die Freistellung: Der Katalog nennt den Wintergarten dort nicht, und deshalb bleibt es bei der Pflicht.

Wo die Abstandsflächen stehen

Der zweite Paragraph, nach dem häufig gesucht wird, ist der über die Abstandsflächen. Er streut weniger als der Katalog, aber er streut:

  • § 6 — Berlin (BauO Bln), Brandenburg (BbgBO), Bremen (BremLBO), Hamburg (HBauO), Hessen (HBO), Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Sachsen (SächsBO), Sachsen-Anhalt (BauO LSA), Schleswig-Holstein (LBO SH) und Thüringen (ThürBO)
  • § 5 — Baden-Württemberg (LBO BW) und Niedersachsen (NBauO)
  • Art. 6 — Bayern (BayBO)
  • § 8 — Rheinland-Pfalz (LBauO RP)
  • § 7 — Saarland (LBO SL)

Elf Länder stehen also bei § 6, Bayern bei Art. 6 — die Bayerische Bauordnung zählt in Artikeln, nicht in Paragraphen, und das gilt für ihren ganzen Text. Die übrigen weichen ab, und zwei dieser Abweichungen sind Fallen:

Baden-Württemberg: Die allgemeine Regel steht in § 5. § 6 LBO existiert ebenfalls und heißt Abstandsflächen in Sonderfällen — dort steht, was an der Grenze erlaubt ist, nicht, wie tief die Abstandsfläche allgemein ist. Wer in Baden-Württemberg „§ 6“ aufruft, weil er die Nummer aus den elf anderen Ländern so kennt, landet im Sonderfall. Gelesen am 26. Oktober 2026 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2026 Nr. 44, der Bekanntmachung der Neufassung vom 16. März 2026.

Niedersachsen: Das Land regelt in § 5 NBauO den Grenzabstand und nicht die Abstandsfläche. Das ist keine Wortklauberei: Gemessen wird dort vom Punkt über der Geländeoberfläche, nicht über eine Fläche vor der Wand. Die niedersächsische Landesseite rechnet es vor.

Wenn eine Nummer gewechselt hat

Ein Normenportal zeigt immer eine Fassung. Es sagt nicht, dass dieselbe Nummer vor drei Jahren etwas anderes bedeutete — und genau das ist in drei Ländern passiert. Wer eine ältere Fundstelle vor sich hat, aus einem Merkblatt, einem Forumsbeitrag oder einem Behördenformular, liest sie sonst mit der heutigen Nummer zusammen.

Hamburg: aus § 60 wurde § 61

In der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 stand der Katalog in § 60, mit der Anlage 2 (zu § 60); § 61 trug das Vereinfachte Genehmigungsverfahren. So steht es in der archivierten Ausgabe des Landesrechtsportals, zuletzt im Abzug vom 21. Juni 2021 für die Fassung „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2020“. Artikel 5 des Gesetzes zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung vom 6. Januar 2025 hebt dieses Gesetz auf — „am ersten Tage des zwölften auf die Verkündung folgenden Monats“, verkündet am 14. Januar 2025, also zum 1. Januar 2026. Seither führt § 61 HBauO den Katalog.

Die Folge ist bis heute im Netz zu sehen: Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht weiterhin ein Papier „FAQ zu § 61 HBauO – Vereinfachtes Genehmigungsverfahren“. Es beschreibt den alten Gegenstand dieser Nummer. Wer danach sucht, findet also eine amtliche Auskunft zur richtigen Nummer und zum falschen Thema.

Schleswig-Holstein: aus § 63 wurde § 61

Die Landesbauordnung vom 22. Januar 2009 (GVOBl. 2009, 6) galt nach der Angabe ihres eigenen Portals vom 1. Mai 2009 bis zum 31. August 2022 und ist „aufgeh. durch Artikel 5 Satz 3 des Gesetzes vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. S. 1422)“. In ihr trug § 63 den Katalog, § 61 die sachliche und örtliche Zuständigkeit. Heute steht der Katalog in § 61 LBO. Nebenbei schrieb jene Fassung die Überschrift ihres § 6 noch Abstandflächen, Abstände — ohne s.

Thüringen: aus § 60 wurde § 63

Im Abzug des Thüringer Landesrechtsportals vom 27. Januar 2019 steht der Katalog in § 60, und § 63 ist das Baugenehmigungsverfahren. Heute ist es umgekehrt: Die Thüringer Bauordnung führt die verfahrensfreien Vorhaben in § 63 ThürBO. Die Neufassung vom 2. Juli 2024 ist seit dem 19. Juli 2024 in Kraft.

Brandenburg: angekündigt, noch nicht geltend

Das Brandenburgische Vorschriftensystem vermerkt zur geltenden Fassung: „Weitere Änderungen in der Inhaltsübersicht und den §§ 59, 60, 61 bis 64, 66, 72, 74, 75, 79, 85 und 86 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) treten am 1. Januar 2027 in Kraft.“ Was dort steht, ist damit noch nicht das, was dann stehen wird. Diese Website hält solche Termine im Änderungsprotokoll fest, mit dem Tag des Inkrafttretens.

Warum so oft § 61 und § 6

Hinter den Ähnlichkeiten steht ein Text, der selbst nicht gilt: die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz. Sie ist eine Vorlage, kein Gesetz, und niemand kann sich auf sie berufen. Sie führt die verfahrensfreien Vorhaben in § 61 und die Abstandsflächen in § 6 — und man sieht an den Listen oben, wie weit die Länder ihr gefolgt sind und wo sie abgebogen sind.

Dass es überhaupt sechzehn Bauordnungen gibt, ist Verfassungsrecht: Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Die Länderübersicht führt die beiden Artikel des Grundgesetzes aus, die das anordnen. Welche Begriffe die Gesetze dabei verwenden — Vorhaben, bauliche Anlage, Aufenthaltsraum —, erklärt das Glossar.

Die sechzehn Gesetze im Einzelnen

LBO BW — Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Baden-Württemberg · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a
Abstandsflächen
§ 5 Abs. 7 LBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt allgemein 0,4 der Wandhöhe, in Kerngebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen Gebieten, besonderen Wohngebieten und bei Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 der Wandhöhe, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, 0,125 der Wandhöhe. Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.

§ 5 Abs. 7 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 16.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Baden-Württemberg sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen nicht im Paragraphen, sondern im Anhang dazu. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

BayBO — Bayerische Bauordnung

Bayern · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO
Abstandsflächen
Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m.

Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 24.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Bayern sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

BauO Bln — Bauordnung für Berlin

Berlin · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO BlnPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Berlin sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

BbgBO — Brandenburgische Bauordnung

Brandenburg · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BbgBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 Meter.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BbgBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Brandenburg fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

BremLBO — Bremische Landesbauordnung

Bremen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 BremLBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter.

§ 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 BremLBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Bremen fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

HBauO — Hamburgische Bauordnung

Hamburg · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 HBauO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 2,50 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 2,50 m; an den Grenzen zu anderen Baugebieten gilt Satz 1.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 HBauOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 11.09.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Hamburg sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen nicht im Paragraphen, sondern im Anlage dazu. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

HBO — Hessische Bauordnung

Hessen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 1. allgemein 0,4 H, 2. in Gewerbe- und Industriegebieten, ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung, sowie für Windkraftanlagen im Außenbereich 0,2 H. Das jeweilige Maß ist auf volle 0,10 m abzurunden. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 16.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Hessen sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen nicht im Paragraphen, sondern im Anlage dazu. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

LBauO M-V — Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Nr. 5 LBauO M-V

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 H, mindestens 3 m, im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m.

§ 6 Abs. 5 Nr. 5 LBauO M-VPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Mecklenburg-Vorpommern fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

NBauO — Niedersächsische Bauordnung

Niedersachsen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.1
Abstandsflächen
§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 NBauO

Abstandsflächen im Wortlaut

Der Abstand beträgt 0,4 H, mindestens jedoch 3 m. Abweichend von Satz 1 beträgt der Abstand in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Gebieten, die nach ihrer baulichen Nutzung diesen Baugebieten entsprechen, 0,2 H, mindestens jedoch 3 m.

§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 NBauOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Niedersachsen fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen nicht im Paragraphen, sondern im Anhang dazu. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

BauO NRW — Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 BauO NRW

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, in Kerngebieten von 0,25 H, jedoch jeweils mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 BauO NRWPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Nordrhein-Westfalen fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

LBauO RP — Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO
Abstandsflächen
§ 8 Abs. 6 Satz 1 und 3 LBauO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. […] In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.

§ 8 Abs. 6 Satz 1 und 3 LBauOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 19.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Rheinland-Pfalz fünf verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

LBO SL — Landesbauordnung Saarland

Saarland · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Abstandsflächen
§ 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe der Abstandsfläche von 0,2 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m betragen.

§ 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen im Saarland sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

SächsBO — Sächsische Bauordnung

Sachsen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 4 SächsBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 4 SächsBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Sachsen sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal gibt den Gesetzestext als lesbares Dokument heraus.

BauO LSA — Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO LSA

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO LSAPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 24.10.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Sachsen-Anhalt sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

LBO SH — Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 LBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. Es genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens aber 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Schleswig-Holstein sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

ThürBO — Thüringer Bauordnung

Thüringen · amtliche Fassung

Verfahrensfreie Vorhaben
§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBO

Abstandsflächen im Wortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, deren Nutzung mit einem Gewerbe- oder Industriegebiet vergleichbar ist, genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 23.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Die acht Vorhabenarten dieser Website treffen in Thüringen sechs verschiedene Fundstellen dieses Gesetzes. Die Maße des Katalogs stehen im Paragraphen selbst. Das Landesportal zeigt den Text erst mit aktiviertem JavaScript.

Was dieses Verzeichnis nicht leistet

Es ersetzt den Gesetzestext nicht. Jede Fundstelle hier verweist auf die amtliche Fassung, und bei zehn der sechzehn Länder führt dieser Verweis auf eine Seite, die ohne JavaScript nichts ausgibt: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Woran die Angaben dieser Website in diesen Fällen gelesen sind und wie der Prüfstand lautet, steht auf Quellen und Prüfstatus.

Für Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind die Nummern an diesem Tag nicht am amtlichen Text gegengelesen. Sie stammen aus dem Datensatz dieser Website, der sein Prüfdatum und seinen Prüfstatus je Zeile mitführt — beides steht in der Plakette am jeweiligen Zitat oben.

Für Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine ältere Fassung an der archivierten Ausgabe des eigenen Landesportals gelesen; die heute geltende Nummer kommt dort ebenfalls aus dem Datensatz. Bei Schleswig-Holstein und Thüringen ist gerade das der Beleg für den Nummernwechsel: Der Abzug zeigt die Nummer, die früher galt. Am geltenden amtlichen Text gelesen sind die Nummern der neun übrigen Länder — Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Es sagt nicht, was für Ihr Vorhaben gilt. Dafür braucht es die Zahl, die Lage und die Nebenbedingungen — das leisten die sechzehn Landesprofile und der Rechner.