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Genehmigungscheck

Baugenehmigung im Saarland: was die LBO SL erlaubt

Landesbauordnung Saarland (LBO SL) regelt, welche Vorhaben im Saarland ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus im Saarland verfahrensfrei, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Saarland knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten im Saarland

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben im Saarland nach LBO SL, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus75 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport36 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage36 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachunggenehmigungspflichtig§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbeckengenehmigungspflichtig§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wintergartengenehmigungspflichtig§ 60 Abs. 1 LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedung2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage75 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen im Saarland

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe der Abstandsfläche von 0,2 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m betragen.

§ 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

An die Grenze bauen im Saarland

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 7 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Besonderheiten des Saarlands

  • Das Saarland regelt die Abstandsflächen in § 7 LBO.

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Saarland

Häufige Fragen zu Saarland

Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Saarland knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich gilt die Freistellung im Saarland nicht.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus im Saarland zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 LBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich im Saarland direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 7 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 LBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport im Saarland genehmigungsfrei?

Bis 36 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung im Saarland genehmigungsfrei?

Nein, Saarland sieht dafür keine Verfahrensfreiheit vor. Maßgeblich ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO.

Gilt die Verfahrensfreiheit im Saarland auch im Außenbereich?

Nein. LBO SL nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.