Quellen und Prüfstatus
Alle Rechtsangaben dieser Website stammen aus den hier genannten Vorschriften. Zu jeder gehört ein Prüfdatum und die Angabe, ob der Wortlaut an der Primärquelle gelesen wurde. Wo das noch aussteht, steht es hier.
Rechtsstand: 04.08.2026
Aktueller Prüfstand
Von 160 Rechtszitaten sind 150 unmittelbar am amtlichen Gesetzestext geprüft — fünfzehn der sechzehn Länder vollständig. Gelesen wurde am Landesrechtsportal, wo es den Text ausliefert, sonst am amtlichen Verkündungsblatt oder an der Lesefassung des zuständigen Ministeriums.
Die übrigen 10 Zitate entfallen auf Sachsen-Anhalt. Dort liefert das Landesrechtsportal nur ein JavaScript-Gerüst aus, und die geltende Fassung ist an keiner anderen Stelle als lesbares Dokument veröffentlicht. Diese Zeilen tragen bis zur Sichtung am Gesetzestext weiterhin den Status „Sekundärquelle“. Jede Zeile nennt ihre Fundstelle und verlinkt die amtliche Fassung, damit Sie jede Zahl selbst gegenprüfen können.
Wir weisen das offen aus, weil eine Zahl ohne belastbare Herkunft schlechter ist als keine. Der Fortschritt der Prüfung ist im Änderungsprotokoll nachvollziehbar.
Landesbauordnungen der 16 Bundesländer
| Bundesland | Vorschrift | Fundstelle Verfahrensfreiheit | Prüfstand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LBO BWLandesbauordnung für Baden-Württemberg | § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Bayern | BayBOBayerische Bauordnung | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Berlin | BauO BlnBauordnung für Berlin | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Brandenburg | BbgBOBrandenburgische Bauordnung | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Bremen | BremBOBremische Landesbauordnung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Hamburg | HBauOHamburgische Bauordnung | § 61 HBauO i. V. m. der Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Hessen | HBOHessische Bauordnung | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | LBauO M-VLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Niedersachsen | NBauONiedersächsische Bauordnung | § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 1.1 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Nordrhein-Westfalen | BauO NRWBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Rheinland-Pfalz | LBauO RPLandesbauordnung Rheinland-Pfalz | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Saarland | LBO SLLandesbauordnung Saarland | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sachsen | SächsBOSächsische Bauordnung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sachsen-Anhalt | BauO LSABauordnung des Landes Sachsen-Anhalt | § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA | 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus |
| Schleswig-Holstein | LBO SHLandesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Thüringen | ThürBOThüringer Bauordnung | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Bundesrecht
Baugesetzbuch (BauGB)
Regelt in §§ 30, 34 und 35 die Zuordnung eines Grundstücks zum Innen- oder Außenbereich — die Vorfrage jeder Verfahrensfreiheit.
gesetze-im-internet.deBaunutzungsverordnung (BauNVO)
Bestimmt in § 14 die Zulässigkeit untergeordneter Nebenanlagen, in § 19 die Grundflächenzahl samt der Überschreitungsregel des Absatzes 4 und in § 23 Abs. 5 die Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb des Baufensters.
gesetze-im-internet.deMusterbauordnung (MBO)
Kein geltendes Recht, sondern die Vorlage der Bauministerkonferenz, an der sich die Systematik der sechzehn Landesbauordnungen ausrichtet — § 6 Abstandsflächen, § 61 verfahrensfreie Vorhaben, § 83 Baulasten. Zitiert wird auf dieser Seite stets das Landesrecht, nicht die MBO.
gesetze-im-internet.deErste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV)
Regelt kleine und mittlere Feuerungsanlagen. § 15 Abs. 2 unterwirft die Einzelraumfeuerungsanlage — den Ofen im Gartenhaus — der regelmäßigen Feuerstättenschau.
gesetze-im-internet.deBundeskleingartengesetz (BKleingG)
Begrenzt in § 3 Abs. 2 die Laube im Kleingarten auf 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz.
gesetze-im-internet.deBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Grundlage der Schutzgebietsverordnungen, die bauliche Anlagen unabhängig vom Bauordnungsrecht untersagen können.
gesetze-im-internet.de
Arbeitsweise
Was als Quelle gilt
Ausschließlich das amtliche Landesrechtsportal des jeweiligen Bundeslandes und gesetze-im-internet.de für Bundesrecht. Ratgeberartikel, Herstellerseiten und Vergleichstabellen anderer Anbieter sind keine Quelle — sie sind der Grund, warum es diese Seite gibt.
Was ein Prüfdatum bedeutet
Das Datum, an dem der Wortlaut zuletzt gegen die Primärquelle abgeglichen wurde. Es ist kein Veröffentlichungsdatum und kein Build-Zeitstempel. Automatisch aktualisierte „Stand“-Angaben, wie sie viele Seiten führen, sind ein falsches Frischesignal.
Wie oft geprüft wird
Jede Zeile wird spätestens nach zwölf Monaten erneut geprüft. Der Build der Website schlägt fehl, wenn eine Zeile dieses Intervall überschreitet oder ihre Quellen-URL nicht mehr erreichbar ist. Damit kann eine stille Veralterung technisch nicht eintreten.
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