Baugenehmigung in Thüringen: was die ThürBO erlaubt
Thüringer Bauordnung (ThürBO) regelt, welche Vorhaben in Thüringen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 10 m² Brutto-Grundfläche ist ein Gartenhaus in Thüringen verfahrensfrei, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Thüringen
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 10 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 63 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 20 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 10 m² | § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Thüringen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, deren Nutzung mit einem Gewerbe- oder Industriegebiet vergleichbar ist, genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
An die Grenze bauen in Thüringen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Besonderheiten Thüringens
- Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Thüringen in § 63 ThürBO. § 60 ThürBO regelt Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden und wird häufig verwechselt.
- Die Grenzbebauung steht in Thüringen in § 6 Abs. 7, nicht in Absatz 8.
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal ThüringenHäufige Fragen zu Thüringen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 10 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Thüringen nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Thüringen zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Thüringen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ThürBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Thüringen genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Thüringen genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Thüringen auch im Außenbereich?
Nein. ThürBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.
