Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern: was die LBauO M-V erlaubt
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt, welche Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?
Bis 30 m² Brutto-Grundfläche ist ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern verfahrensfrei, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V. Mecklenburg-Vorpommern knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-VStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Mecklenburg-Vorpommern
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | genehmigungspflichtig | § 59 Abs. 1 LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 30 m² | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 H, mindestens 3 m, im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m.
An die Grenze bauen in Mecklenburg-Vorpommern
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns
- Große Teile der Ostseeküste liegen im Landschaftsschutz- oder Nationalparkgebiet; dort greift die Verfahrensfreiheit oft nicht.
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal Mecklenburg-VorpommernHäufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Wie groß darf ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?
Bis 30 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V. Mecklenburg-Vorpommern knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Nr. 5 LBauO M-V. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 LBauO M-V. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?
Bis 30 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?
Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern auch im Außenbereich?
Nein. LBauO M-V nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.
