Zum Inhalt springen
Genehmigungscheck

Baugenehmigung in Sachsen: was die SächsBO erlaubt

Sächsische Bauordnung (SächsBO) regelt, welche Vorhaben in Sachsen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Sachsen verfahrensfrei, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO. Sachsen knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten in Sachsen

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben in Sachsen nach SächsBO, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus75 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport50 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage50 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachung30 m²§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbecken100 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wintergartengenehmigungspflichtig§ 59 Abs. 1 SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedung2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage75 m³§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen in Sachsen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

An die Grenze bauen in Sachsen

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SächsBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Besonderheiten Sachsens

  • Maßgeblich ist die Sächsische Bauordnung in der seit dem 19. März 2024 geltenden Fassung.

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Sachsen

Häufige Fragen zu Sachsen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO. Sachsen knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Sachsen nicht.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Sachsen zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich in Sachsen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SächsBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport in Sachsen genehmigungsfrei?

Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung in Sachsen genehmigungsfrei?

Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.

Gilt die Verfahrensfreiheit in Sachsen auch im Außenbereich?

Nein. SächsBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.