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Genehmigungscheck

Haftungsausschluss

Diese Seite sagt so deutlich wie möglich, was der Genehmigungscheck leistet und was nicht. Formulierungen, die das verschleiern, wären hier fehl am Platz.

Rechtsstand: 04.08.2026

Keine Rechtsberatung

Der Genehmigungscheck ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hier veröffentlichten Rechtsdaten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ersetzt weder die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde noch die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Verbindlich über Ihr Vorhaben entscheidet ausschließlich die für Ihr Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Was das Werkzeug prüft

Der Genehmigungscheck bewertet drei Fragen anhand Ihrer Eingaben:

  1. ob das Vorhaben nach dem Verfahrensfreiheitskatalog der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes verfahrensfrei ist,
  2. ob die Abstandsflächen eingehalten sind oder die privilegierte Grenzbebauung greift,
  3. ob die abgefragten standortbezogenen Gründe — Lage im Außenbereich, Denkmalschutz, Schutzgebiet, Kleingarten — dem Vorhaben entgegenstehen.

Was das Werkzeug nicht prüft

Nicht geprüft werden, weil die dafür nötigen Daten grundstücksbezogen sind:

  • der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde mit seinen Festsetzungen zu überbaubarer Grundstücksfläche, Grundflächenzahl, Dachform und Firsthöhe,
  • örtliche Satzungen, Gestaltungssatzungen und Baumschutzsatzungen,
  • das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes,
  • Baulasten und privatrechtliche Beschränkungen im Grundbuch,
  • Erschließung, Entwässerung und Standsicherheit,
  • Brandschutzanforderungen im Einzelfall,
  • ob Ihr Grundstück tatsächlich im Innen- oder Außenbereich liegt.

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Die Zuordnung entscheidet über die Verfahrensfreiheit, und das Werkzeug übernimmt hierzu ausschließlich Ihre eigene Angabe. Verbindlich klärt sie die Gemeinde, belastbar ein Bauvorbescheid.

Stand der Rechtsdaten

Jede Rechtsangabe dieser Website trägt eine Fundstelle, einen Link zur Primärquelle und ein Prüfdatum. Derzeit sind 150 von 160 Zitaten an der Primärquelle geprüft; die übrigen stammen aus nachgeordneten Quellen und sind als solche gekennzeichnet. Den Stand im Einzelnen führt die Quellenübersicht.

Landesbauordnungen werden geändert. Trotz laufender Pflege kann eine Angabe im Einzelfall überholt sein. Maßgeblich ist stets der geltende Gesetzestext, nicht seine Wiedergabe hier. Prüfen Sie im Zweifel über den bei jeder Angabe verlinkten Gesetzestext nach.

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Angebot ist als automatisierte Informationsleistung ausgestaltet: Es gibt allgemeine Rechtsinformationen und das Ergebnis einer Berechnung wieder und nimmt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor. Eine anwaltliche Begutachtung der Abgrenzung zu § 2 RDG steht aus; bis zu ihrem Vorliegen ist jede Ausgabe ausdrücklich als unverbindliche Orientierung gekennzeichnet.

Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen treffen, tragen Sie die Verantwortung. Das gilt insbesondere für die Entscheidung, ohne Bauantrag zu bauen. Holen Sie im Zweifel eine verbindliche Auskunft der Bauaufsicht ein, bevor Sie bestellen oder bauen.

Externe Links

Wir verweisen auf die amtlichen Landesrechtsportale und auf gesetze-im-internet.de. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und übernehmen dafür keine Haftung. Die Erreichbarkeit dieser Links wird automatisiert überwacht; ein nicht mehr erreichbarer Link lässt den Build dieser Website fehlschlagen.