Hessen · HBO
Baugenehmigung in Hessen: was die HBO erlaubt
Hessische Bauordnung (HBO) regelt, welche Vorhaben in Hessen ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 16.10.2026Stand: 16.10.2026 — an der Primärquelle geprüft§ 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBO, geprüft auf rv.hessenrecht.hessen.de
Welche Vorhaben brauchen in Hessen keine Baugenehmigung?
Keine der acht Vorhabenarten dieser Seite ist in Hessen von vornherein genehmigungspflichtig. Ein Gartenhaus etwa bleibt in Hessen bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht. Die Freistellung betrifft allein das Verfahren: Grenzabstand und die übrigen Bauvorschriften gelten weiter. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m.
Rechtsgrundlage: § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1Stand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Hessen
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 30 m³ | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | ohne Größengrenze | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13 | 22.10.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 6.6 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 30 m² | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.12 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | 2 m | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 30 m³ | § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1 | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Hessen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 2,50 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 1. allgemein 0,4 H, 2. in Gewerbe- und Industriegebieten, ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung, sowie für Windkraftanlagen im Außenbereich 0,2 H. Das jeweilige Maß ist auf volle 0,10 m abzurunden. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.
- Hessen setzt das Mindestmaß bei 2,50 m an, nicht bei 3 m. Zahlreiche Übersichten im Netz führen für Hessen weiterhin 3 m.
- Das errechnete Maß wird auf volle 0,10 m abgerundet — eine hessische Besonderheit, die sonst kein Land kennt.
An die Grenze bauen in Hessen
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 15,00 m über alle Grenzen zusammen; eine eigene Höchstlänge je einzelner Grenze nennt das Gesetz nicht. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke. Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein.
- Hessen kennt die verbreitete 9-Meter-Regel nicht. § 6 Abs. 10 HBO begrenzt nur die Gesamtlänge auf 15 m; eine eigene Höchstlänge je einzelner Nachbargrenze steht nicht im Gesetz.
- An deren Stelle tritt eine Flächengrenze: Die Wandfläche an jeder Nachbargrenze darf zusammen höchstens 25 m² betragen. Bei voller Höhe von 3 m entspricht das rund 8,33 m Wandlänge — in der Praxis also weniger als die 9 m, die anderswo gelten.
- Hessen rechnet Dachüberstände ausdrücklich in die Länge der Grenzbebauung ein.
- Die Grenzbebauung steht in Hessen in § 6 Abs. 10 HBO, nicht in Absatz 8. Absatz 8 betrifft Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen.
Die Abstandsfläche nach § 6 HBO: abgerundet auf volle zehn Zentimeter
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt in Hessen allgemein 0,4 H und mindestens 2,50 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 der Hessischen Bauordnung in der seit dem 14. Oktober 2025 geltenden Fassung. In Gewerbe- und Industriegebieten genügen 0,2 H, ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung, und dasselbe Maß gilt für Windkraftanlagen im Außenbereich. Bis zum 13. Oktober 2025 lag das Mindestmaß bei drei Metern: Das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung hat in Absatz 5 Satz 4 die Angabe „3“ durch „2,50“ ersetzt.
Dann tut die Hessische Bauordnung etwas, das keine andere Landesbauordnung tut: Sie rundet ab. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 HBO ist das jeweilige Maß auf volle 0,10 m abzurunden — abwärts, nicht kaufmännisch. Wirksam wird das erst oberhalb des Mindestmaßes, rechnerisch also ab einer Wandhöhe von 6,25 m; darunter liefert 0,4 H weniger, als das Mindestmaß ohnehin verlangt. Bei einem Gartenhaus greift die Abrundung deshalb nie. Sie ist eine Regel für Hauswände.
Ein Beispiel, selbst gerechnet. Eine Außenwand misst von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie mit der Dachhaut 6,20 m; darüber sitzt ein Satteldach mit 48 Grad Neigung und 2,70 m Höhe. Weil die Neigung über 45 und bis 70 Grad liegt, wird nach § 6 Abs. 4 Satz 6 Nr. 1 HBO ein Drittel der Dachhöhe hinzugerechnet: 2,70 m geteilt durch drei sind 0,90 m. H beträgt damit 6,20 m plus 0,90 m, also 7,10 m. Davon 0,4 ergibt 2,84 m, und abgerundet auf volle 0,10 m sind das 2,80 m. Weil 2,80 m über dem Mindestmaß liegen, ist das die Tiefe, die freizuhalten ist — die Abrundung spart hier vier Zentimeter.
Was H ist, entscheidet § 6 Abs. 4 HBO, und daran hängt jede weitere Zahl. Gemessen wird von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Ein Dach von mehr als 70 Grad Neigung gilt nach Satz 5 Nr. 3 nicht mehr als Dach, sondern als Wand und zählt voll; zwischen mehr als 45 und 70 Grad kommt ein Drittel hinzu, darunter bleibt das Dach selbst außer Betracht — nicht aber ein Dachaufbau, für den Satz 6 Nr. 2 ab einem Fünftel der Wandbreite ebenfalls ein Drittel ansetzt. Bei geneigter Geländeoberfläche oder geneigtem oberen Wandabschluss darf die mittlere Wandhöhe zugrunde gelegt werden, also Wandfläche geteilt durch größte Wandbreite, und für diese Mittelung sind nach Satz 4 Wandabschnitte bis zu 16 m Länge zu bilden.
Ein Punkt noch, weil er regelmäßig verwechselt wird: Die aus der Musterbauordnung bekannte Höchstlänge von 9 m je Nachbargrenze gilt in Hessen nicht. § 6 Abs. 10 HBO begrenzt die Grenzbebauung auf insgesamt 15 m je Baugrundstück und die Wandfläche an jeder Nachbargrenze auf 25 m²; eine Länge je einzelner Grenze nennt die Vorschrift nicht. Wo in § 6 HBO gleichwohl „9 m“ steht, in Absatz 9 Nr. 3 und in Absatz 10 Nr. 10, ist die Länge gebäudeunabhängiger Solaranlagen gemeint und nicht die einer Garage.
§ 6 Abs. 4, 5 und 10 HBOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 16.10.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), § 6 Abs. 4, 5 und 10, in der seit dem 14. Oktober 2025 geltenden Fassung — gelesen in der Lesefassung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Stand Oktober 2025, Korrekturfassung vom 27. November 2025) und gegengelesen am Änderungsbefehl in Artikel 1 Nr. 3 Buchst. a des Dritten Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung vom 9. Oktober 2025, GVBl. 2025 Nr. 66 vom 13. Oktober 2025, nebst dessen Artikel 2.
Besonderheiten Hessens
- Die genehmigungsfreien Vorhaben führt Hessen in der Anlage zur HBO; § 63 HBO verweist lediglich darauf. Hessen spricht dabei von „baugenehmigungsfreien“, nicht von „verfahrensfreien“ Bauvorhaben.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 8 Einträge zu Hessen; der jüngste stammt vom 16. Oktober 2026. Zum Änderungsprotokoll
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal HessenHäufige Fragen zu Hessen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Hessen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.1. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich gilt die Freistellung in Hessen nicht.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Hessen zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,5 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 2,5 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Hessen direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 15 m über alle Grenzen zusammen; eine eigene Höchstlänge je einzelner Grenze nennt das Gesetz nicht, so § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3 HBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Hessen genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Hessen genehmigungsfrei?
Nein, Hessen sieht dafür keine Verfahrensfreiheit vor. Maßgeblich ist § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Hessen auch im Außenbereich?
Nein. HBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.

