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Genehmigungscheck

Baugenehmigung in Bayern: was die BayBO erlaubt

Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, welche Vorhaben in Bayern ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Bayern verfahrensfrei, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO. Bayern knüpft diese Schwelle an keine Nutzungsbedingung; maßgeblich ist allein die Größe im Innenbereich. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 20 m³ — dort steht dem Vorhaben aber meist § 35 BauGB entgegen. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten in Bayern

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben in Bayern nach BayBO, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport50 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage50 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachung30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbecken100 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
WintergartengenehmigungspflichtigArt. 55 Abs. 1 BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedung2 mArt. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage75 m³Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen in Bayern

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m.

Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
  • Bayern hat die Abstandsflächentiefe zum 1. Februar 2021 von 1,0 H auf 0,4 H abgesenkt. Ältere Tabellen im Netz führen weiterhin den alten Wert.

An die Grenze bauen in Bayern

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen einschließlich ihrer Nebenräume und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Besonderheiten Bayerns

  • Bayern zählt als einziges Land seine Bauordnung in Artikeln, nicht in Paragraphen. Ein Zitat „§ 57 BayBO“ ist immer falsch.
  • Die Grenzbebauung steht in Bayern in Art. 6 Abs. 7, nicht wie in den meisten Ländern in Absatz 8.

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Bayern

Häufige Fragen zu Bayern

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO. Bayern knüpft die Schwelle an keine Nutzungsbedingung — maßgeblich ist allein die Größe. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 20 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB meist unzulässig.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Bayern zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich in Bayern direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BayBO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport in Bayern genehmigungsfrei?

Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung in Bayern genehmigungsfrei?

Bis 30 m² überdachter Grundfläche, so Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.

Gilt die Verfahrensfreiheit in Bayern auch im Außenbereich?

Nein. BayBO nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.