Zuständiges Bauamt finden
Alle Ergebnisse dieser Website sind unverbindlich. Verbindlich ist genau eine Stelle — und diese Seite hilft Ihnen, sie zu finden und richtig anzusprechen.
Rechtsstand: 04.08.2026
Welche Behörde entscheidet über mein Gartenhaus?
Die untere Bauaufsichtsbehörde. Sie sitzt bei der Kreisverwaltung Ihres Landkreises oder, in kreisfreien Städten und größeren kreisangehörigen Gemeinden, bei der Stadtverwaltung. Die Bezeichnung schwankt zwischen Bauamt, Bauordnungsamt, Bauaufsichtsamt und Amt für Bauordnung — gemeint ist dieselbe Stelle.
Rechtsgrundlage: § 58 MBO und die entsprechenden LandesvorschriftenStand: 04.08.2026
Landesportale zur Bauaufsicht
Ein bundesweites Verzeichnis aller Bauaufsichtsbehörden gibt es nicht. Der verlässliche Weg führt über das Portal Ihres Bundeslandes und von dort zu Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt.
Baden-Württemberg
LBO BW
Bayern
BayBO
Berlin
BauO Bln
Brandenburg
BbgBO
Bremen
BremBO
Hamburg
HBauO
Hessen
HBO
Mecklenburg-Vorpommern
LBauO M-V
Niedersachsen
NBauO
Nordrhein-Westfalen
BauO NRW
Rheinland-Pfalz
LBauO RP
Saarland
LBO SL
Sachsen
SächsBO
Sachsen-Anhalt
BauO LSA
Schleswig-Holstein
LBO SH
Thüringen
ThürBO
Was sich telefonisch klären lässt
- Wer für Ihr Grundstück örtlich zuständig ist.
- Ob für Ihr Vorhaben eine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist.
- Wie viele Ausfertigungen der Unterlagen eingereicht werden müssen.
- Ob es ein digitales Bauantragsportal gibt.
- Wo Sie den Bebauungsplan einsehen können.
- Wie hoch die Gebühr für eine Bauvoranfrage ist.
Was Sie schriftlich brauchen
- Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
- Ob an der geplanten Stelle eine Nebenanlage zulässig ist.
- Ob eine Befreiung von einer Festsetzung in Aussicht steht.
- Ob Ihr konkretes Vorhaben verfahrensfrei ist.
Eine telefonische Auskunft ist rechtlich nicht bindend und lässt sich später nicht durchsetzen. Für diese Fragen ist die Bauvoranfrage der richtige Weg — der Bauvorbescheid ist ein Verwaltungsakt und bindet die Behörde in der Regel drei Jahre.
Wie Sie die Anfrage formulieren
Eine gut gestellte Frage ist präzise und beantwortbar. „Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?“ führt zu einer unverbindlichen Einschätzung. Diese Formulierung führt zu einer Antwort:
Ich beabsichtige, auf dem Grundstück Flurstück ___, Flur ___, Gemarkung ___ ein Gartenhaus mit den Außenmaßen ___ × ___ m, einer Wandhöhe von ___ m und einer Firsthöhe von ___ m zu errichten. Der Brutto-Rauminhalt beträgt ___ m³. Das Gebäude erhält keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte. Der Abstand zur nächstgelegenen Grundstücksgrenze beträgt ___ m.
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Ist das Grundstück dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen?
2. Ist an der im beigefügten Lageplan bezeichneten Stelle eine Nebenanlage nach § 14 BauNVO zulässig?
Die Zahlen für Rauminhalt und erforderliche Abstandsfläche liefert der Genehmigungscheck; er erzeugt zusätzlich eine druckbare Zusammenfassung, die Sie der Anfrage beilegen können.
