Zum Inhalt springen
Genehmigungscheck

Über uns

Genehmigungscheck ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Diese Seite legt offen, wie die Daten entstehen, wer dafür verantwortlich ist und was dieses Projekt derzeit noch nicht leisten kann.

Rechtsstand: 04.08.2026

16

Landesbauordnungen

128

Datenzeilen

160

Gesetzeszitate

Warum es diese Seite gibt

Die Frage „Wie groß darf mein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?“ hat sechzehn Antworten, und keine davon lässt sich ohne Ihre Maße geben. Was es bisher gab, waren Tabellen mit Kubikmeterzahlen — und die Aufgabe, selbst auszurechnen, wie viele Kubikmeter das eigene Vorhaben hat. Genau diese Rechnung nimmt der Genehmigungscheck ab, und er prüft zusätzlich die beiden Ebenen, an denen ein dimensional zulässiges Vorhaben trotzdem scheitern kann.

Wie der Datensatz entsteht

Der Kern dieses Projekts ist kein Rechner, sondern eine Datenbank: 128 Zeilen, je mit Schwellenwert, Einheit, wörtlichem Gesetzeszitat, Fundstelle, Link zum amtlichen Landesrechtsportal und Prüfdatum.

Dabei gelten drei Regeln:

  1. Nur Primärquellen zählen. Ratgeberartikel und Herstellerseiten sind keine Quelle. Belegt wird ausschließlich mit dem amtlichen Landesrechtsportal oder gesetze-im-internet.de.
  2. Jede Zeile trägt ihr eigenes Datum.Kein pauschales „Stand 2026“ für die ganze Seite, sondern ein Prüfdatum je Wert.
  3. Nicht Geprüftes wird als solches ausgewiesen. Es gibt einen sichtbaren Unterschied zwischen einem Wert, der in der Primärquelle gelesen wurde, und einem, der aus einer nachgeordneten Quelle stammt.

Technisch abgesichert ist das über den Build: Fehlt einer Zeile das Prüfdatum oder die Quellen-URL, oder liegt das Prüfdatum mehr als zwölf Monate zurück, wird die Website nicht veröffentlicht. Jede Änderung an einem Rechtswert erscheint im Änderungsprotokoll.

Was wir derzeit nicht behaupten

Von 160 Gesetzeszitaten sind 150 unmittelbar am Gesetzestext gelesen — fünfzehn der sechzehn Länder vollständig. Die übrigen 10 entfallen auf Sachsen-Anhalt und wurden am Wortlaut des jeweiligen Paragraphen abgeglichen, aber nicht am Gesetzestext selbst gesichtet: Das dortige Landesportal gibt seinen Text nur mit aktiviertem JavaScript heraus. Sie sind auf jeder Seite als „Sekundärquelle“ gekennzeichnet.

Wir könnten das verschweigen — die meisten Vergleichstabellen im Netz tun es. Wir tun es nicht, weil die einzige Rechtfertigung für ein weiteres Angebot in diesem Feld darin liegt, dass es überprüfbar ist. Eine Zahl ohne belastbare Herkunft ist schlechter als keine Zahl. Den Fortschritt der Prüfung finden Sie in der Quellenübersicht.

Unabhängigkeit

Genehmigungscheck ist kein amtliches Portal und steht in keiner Verbindung zu einer Bauaufsichtsbehörde. Das Angebot finanziert sich über Werbung und Produktempfehlungen. Empfehlungen richten sich ausschließlich nach der berechneten zulässigen Größe — nicht nach der Provision. Werbung erscheint nie innerhalb oder unmittelbar neben einem Prüfergebnis, weil eine Anzeige neben einer rechtlichen Aussage wie eine Bestätigung wirkt.

Redaktion und Prüfung

Katharina Reimers

Fachredakteurin für Bauordnungsrecht

Katharina Reimers verantwortet den Datensatz dieser Seite: sechzehn Landesbauordnungen, je Zeile mit wörtlichem Zitat, Fundstelle, Primärquellenlink und Prüfdatum. Sie ist Fachredakteurin und keine Rechtsanwältin — was hier steht, ist recherchierte Information und keine Rechtsberatung.

  • Auswertung der sechzehn Landesbauordnungen an den amtlichen Landesrechtsportalen
  • Redaktionelle Arbeit im Bauordnungs- und Nachbarrecht seit 2014

Vollständiges Profil von Katharina Reimers

Fachliche Prüfung — Besetzung offen

Fachanwältin oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die externe fachliche Prüfung der Rechtsinhalte ist ausgeschrieben und noch nicht besetzt. Bis zur Besetzung weist jede Seite offen aus, dass keine externe Prüfung stattgefunden hat.

Solange diese Position unbesetzt ist, weist jede Seite offen aus, dass keine externe fachliche Prüfung stattgefunden hat. Ein erfundener Prüfer wäre ein Vertrauenssignal, das nichts trägt.