Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz: was die LBauO RP erlaubt
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) regelt, welche Vorhaben in Rheinland-Pfalz ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³ — dort steht dem Vorhaben aber meist § 35 BauGB entgegen. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauOStand: 04.08.2026
Alle Vorhabenarten in Rheinland-Pfalz
| Vorhaben | Schwelle | Fundstelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Gartenhaus | 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Carport | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Garage | 50 m² | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Terrassenüberdachung | 50 m³ | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Schwimmbecken | 100 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Wintergarten | 50 m³ | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Einfriedung | genehmigungspflichtig | § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
| Sonstige Nebenanlage | 50 m³ | § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO | 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft |
Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.
An die Grenze bauen in Rheinland-Pfalz
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Besonderheiten Rheinland-Pfalz’
- Rheinland-Pfalz regelt die Abstandsflächen in § 8 LBauO, nicht wie die meisten Länder in § 6.
- Die LBauO spricht durchgehend vom „umbauten Raum“, nicht vom Brutto-Rauminhalt. Gemeint ist dieselbe Größe.
Zuständige Behörde finden
Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Landesportal Rheinland-PfalzHäufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB meist unzulässig.
Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz zur Grundstücksgrenze haben?
Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.
Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.
Ist ein Carport in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.
Ist eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
Bis 50 m³ überdachter Grundfläche, so § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.
Gilt die Verfahrensfreiheit in Rheinland-Pfalz auch im Außenbereich?
Nein. LBauO RP nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.
