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Genehmigungscheck

Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz: was die LBauO RP erlaubt

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) regelt, welche Vorhaben in Rheinland-Pfalz ohne Verfahren errichtet werden dürfen. Diese Seite führt alle acht Vorhabenarten mit Schwellenwert, Fundstelle und Abstandsflächenregel auf.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

Bis 50 Brutto-Rauminhalt ist ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Voraussetzung: kein Aufenthaltsraum, keine Toilette, keine Feuerstätte — und das Grundstück liegt im Innenbereich. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³ — dort steht dem Vorhaben aber meist § 35 BauGB entgegen. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauOStand: 04.08.2026

Alle Vorhabenarten in Rheinland-Pfalz

Schwellenwerte für verfahrensfreie Vorhaben in Rheinland-Pfalz nach LBauO RP, je Vorhabenart mit Fundstelle und Prüfdatum.
VorhabenSchwelleFundstelleStand
Gartenhaus50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Carport50 m²§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Garage50 m²§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Terrassenüberdachung50 m³§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Schwimmbecken100 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wintergarten50 m³§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Einfriedunggenehmigungspflichtig§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Sonstige Nebenanlage50 m³§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Bei einer Wandhöhe von 2,60 m sind das 3,00 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.

§ 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

An die Grenze bauen in Rheinland-Pfalz

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe direkt an die Grenze. Zulässig sind 9,00 m je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Bereits vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Besonderheiten Rheinland-Pfalz’

  • Rheinland-Pfalz regelt die Abstandsflächen in § 8 LBauO, nicht wie die meisten Länder in § 6.
  • Die LBauO spricht durchgehend vom „umbauten Raum“, nicht vom Brutto-Rauminhalt. Gemeint ist dieselbe Größe.

Zuständige Behörde finden

Verbindlich entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.

Landesportal Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz

Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?

Bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO. Das Gebäude darf keinen Aufenthaltsraum, keine Toilette und keine Feuerstätte enthalten. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB meist unzulässig.

Welchen Abstand muss ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Die Fläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen.

Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an die Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlerer Wandhöhe. Zulässig sind 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m über alle Grenzen zusammen, so § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO. Vorhandene Grenzbauten werden angerechnet.

Ist ein Carport in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?

Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO. Der Carport gilt bauordnungsrechtlich als Garage. Gemessen wird die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche. Im Außenbereich gilt die Freistellung nicht.

Ist eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?

Bis 50 m³ überdachter Grundfläche, so § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO. Voraussetzung ist, dass die Überdachung an den Seiten offen bleibt. Wird sie verglast oder seitlich geschlossen, gilt sie als Wintergarten und ist genehmigungspflichtig.

Gilt die Verfahrensfreiheit in Rheinland-Pfalz auch im Außenbereich?

Nein. LBauO RP nimmt den Außenbereich ausdrücklich aus. Dort ist ein privates Gartengebäude nach § 35 BauGB zusätzlich materiell unzulässig, weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, klärt verbindlich die Gemeinde.