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Genehmigungscheck

Grenzbebauung prüfen

Alle Landesbauordnungen erlauben es, Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume direkt an die Grenze zu setzen. Die Grenzen sind Höhe und Länge — und vorhandene Grenzbauten zählen mit. Dieser Rechner sagt Ihnen, wie viel Ihnen noch bleibt.

Rechtsstand: 04.08.2026

Wie viel darf ich an der Grundstücksgrenze bauen?

In der Regel 9,00 m Wandlänge je Grundstücksgrenze und 15,00 m über alle Grenzen zusammen, bei höchstens 3,00 m mittlerer Wandhöhe. Voraussetzung ist ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätte. Bereits vorhandene Grenzbauten werden auf beide Längen angerechnet.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 8 MBO und die entsprechenden LandesvorschriftenStand: 04.08.2026

Drei Bedingungen, die gleichzeitig gelten

Die Höhe

Höchstens 3,00 m mittlere Wandhöhe. Gemittelt wird über die Wandfläche, nicht am First gemessen. Ein Satteldach mit 2,20 m Traufe und 3,60 m First kommt auf 2,90 m und bleibt damit knapp zulässig; bei 4,00 m First wären es 3,10 m und die Privilegierung entfiele.

Die Länge je Grenze

Höchstens 9,00 m entlang einer einzelnen Grundstücksgrenze — kumuliert über alle Gebäude, die dort stehen. Das ist der Punkt, an dem Vorhaben in der Praxis scheitern: Die Garage steht schon.

Die Gesamtlänge

Höchstens 15,00 m über alle Grenzen zusammen. Wer an zwei Grenzen je 9,00 m bauen möchte, überschreitet diese Summe.

Was die Privilegierung nicht leistet

Sie befreit von der Abstandsfläche — sonst nichts. Der Bebauungsplan kann Grenzbebauung eigenständig ausschließen, und das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes stellt weitere Anforderungen an Dachentwässerung und Traufabstand.

Häufige Fragen

Was besagt die 9-Meter-Regel?

Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten dürfen ohne eigene Abstandsfläche an die Grundstücksgrenze gebaut werden — höchstens 9 m Wandlänge entlang einer einzelnen Grenze und höchstens 15 m entlang aller Grenzen zusammen, bei maximal 3 m mittlerer Wandhöhe.

Zählt eine vorhandene Garage auf die 9 Meter an?

Ja. Gezählt wird die Gesamtlänge aller Grenzbauten an derselben Grenze, nicht nur des neuen Gebäudes. Steht dort bereits eine 6 m lange Garage, bleiben für das Gartenhaus noch 3 m. Diese Anrechnung übersehen die meisten Ratgeber.

Was ist die mittlere Wandhöhe?

Der über die Wandfläche gemittelte Wert zwischen Trauf- und Firsthöhe. Bei einem Satteldach mit 2,20 m Traufe und 3,00 m First sind das 2,60 m. Maßgeblich für die Grenzbebauung ist dieser Mittelwert, nicht die Firsthöhe.

Darf der Nachbar der Grenzbebauung widersprechen?

Gegen eine bauordnungsrechtlich zulässige Grenzbebauung nicht. Unabhängig davon regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder eigene Anforderungen, etwa zu Fenstern, Dachentwässerung und Traufabstand. Beide Ebenen gelten nebeneinander.