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Genehmigungscheck

Katharina Reimers

Fachredakteurin für Bauordnungsrecht

Rechtsstand: 04.08.2026

Katharina Reimers verantwortet den Datensatz dieser Seite: sechzehn Landesbauordnungen, je Zeile mit wörtlichem Zitat, Fundstelle, Primärquellenlink und Prüfdatum. Sie ist Fachredakteurin und keine Rechtsanwältin — was hier steht, ist recherchierte Information und keine Rechtsberatung.

Zur Person

Katharina Reimers schreibt seit 2014 über deutsches Baurecht. Angefangen hat sie im Lektorat eines juristischen Fachverlags, wo sie Kommentare und Praxisleitfäden zum öffentlichen Baurecht redigiert hat; seit 2019 arbeitet sie freiberuflich als Fachredakteurin für Bauordnungs- und Nachbarrecht. Ihre Arbeit besteht zu einem guten Teil aus dem Gegenlesen von Paragraphen — und daraus, das Gelesene so aufzuschreiben, dass es jemand versteht, der noch nie eine Landesbauordnung aufgeschlagen hat.

Für den Genehmigungscheck pflegt sie den Datensatz, aus dem jede Seite dieser Website ihre Zahlen zieht. Jeder Schwellenwert wird am Gesetzestext des jeweiligen Landesrechtsportals abgeglichen und mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt. Weicht ein Wert von der bisher veröffentlichten Fassung ab, erscheint die Änderung mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll — auch dann, wenn der Fehler auf dieser Seite entstanden ist.

Sie ist Redakteurin und keine Rechtsanwältin. Eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, eine Fachanwaltschaft oder eine Bauvorlageberechtigung hat sie nicht, und keine Seite dieser Website behauptet etwas anderes. Redaktionelle Arbeit heißt hier: Quellen lesen, Widersprüche benennen und offenlassen, was der Gesetzestext offenlässt. Verbindlich über ein Bauvorhaben entscheidet ausschließlich die für das Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Ihr Maßstab für einen brauchbaren Text ist die Rückfrage, die er erspart. Eine Zahl ohne Fundstelle ist deshalb keine Angabe, sondern eine Behauptung, und ein Satz, den man zweimal lesen muss, ist ein Satz zu wenig gekürzt. Wo die sechzehn Bauordnungen auseinanderfallen, steht das hier ausdrücklich — und nicht ein Mittelwert, der für kein einziges Bundesland gilt.

Redaktionelle Schwerpunkte

Wie hier gearbeitet wird

Wie der Datensatz entsteht, welche Regeln dabei gelten und was dieses Angebot bewusst nicht behauptet, steht auf der Seite Über uns. Jede Korrektur an einem Rechtswert erscheint mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll.

Beiträge im Ratgeber