Katharina Reimers
Fachredakteurin für Bauordnungsrecht
Rechtsstand: 04.08.2026
Katharina Reimers verantwortet den Datensatz dieser Seite: sechzehn Landesbauordnungen, je Zeile mit wörtlichem Zitat, Fundstelle, Primärquellenlink und Prüfdatum. Sie ist Fachredakteurin und keine Rechtsanwältin — was hier steht, ist recherchierte Information und keine Rechtsberatung.
Zur Person
Katharina Reimers schreibt seit 2014 über deutsches Baurecht. Angefangen hat sie im Lektorat eines juristischen Fachverlags, wo sie Kommentare und Praxisleitfäden zum öffentlichen Baurecht redigiert hat; seit 2019 arbeitet sie freiberuflich als Fachredakteurin für Bauordnungs- und Nachbarrecht. Ihre Arbeit besteht zu einem guten Teil aus dem Gegenlesen von Paragraphen — und daraus, das Gelesene so aufzuschreiben, dass es jemand versteht, der noch nie eine Landesbauordnung aufgeschlagen hat.
Für den Genehmigungscheck pflegt sie den Datensatz, aus dem jede Seite dieser Website ihre Zahlen zieht. Jeder Schwellenwert wird am Gesetzestext des jeweiligen Landesrechtsportals abgeglichen und mit Fundstelle und Prüfdatum hinterlegt. Weicht ein Wert von der bisher veröffentlichten Fassung ab, erscheint die Änderung mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll — auch dann, wenn der Fehler auf dieser Seite entstanden ist.
Sie ist Redakteurin und keine Rechtsanwältin. Eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, eine Fachanwaltschaft oder eine Bauvorlageberechtigung hat sie nicht, und keine Seite dieser Website behauptet etwas anderes. Redaktionelle Arbeit heißt hier: Quellen lesen, Widersprüche benennen und offenlassen, was der Gesetzestext offenlässt. Verbindlich über ein Bauvorhaben entscheidet ausschließlich die für das Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ihr Maßstab für einen brauchbaren Text ist die Rückfrage, die er erspart. Eine Zahl ohne Fundstelle ist deshalb keine Angabe, sondern eine Behauptung, und ein Satz, den man zweimal lesen muss, ist ein Satz zu wenig gekürzt. Wo die sechzehn Bauordnungen auseinanderfallen, steht das hier ausdrücklich — und nicht ein Mittelwert, der für kein einziges Bundesland gilt.
Redaktionelle Schwerpunkte
- Verfahrensfreie Vorhaben nach den sechzehn Landesbauordnungen
- Abstandsflächen und privilegierte Grenzbebauung
- Bauplanungsrecht nach den §§ 30, 34 und 35 BauGB
- Privates Nachbarrecht der Länder
- Verständliche Aufbereitung von Gesetzestexten
Wie hier gearbeitet wird
- Auswertung der sechzehn Landesbauordnungen an den amtlichen Landesrechtsportalen
- Redaktionelle Arbeit im Bauordnungs- und Nachbarrecht seit 2014
Wie der Datensatz entsteht, welche Regeln dabei gelten und was dieses Angebot bewusst nicht behauptet, steht auf der Seite Über uns. Jede Korrektur an einem Rechtswert erscheint mit Datum, Begründung und Quelle im Änderungsprotokoll.
Beiträge im Ratgeber
- Verfahrensfrei oder genehmigungsfreiVerfahrensfrei heißt: kein Bauantrag. Es heißt nicht: keine Vorschriften. Wer das verwechselt, baut legal ein illegales Gartenhaus.
- Innenbereich oder AußenbereichIm Außenbereich gilt keine Verfahrensfreiheit — in keinem der sechzehn Bundesländer. Wie Sie erkennen, wo Ihr Grundstück liegt.
- Brutto-Rauminhalt richtig messenDie Landesbauordnungen fragen nach Kubikmetern. Wie Sie von den Außenmaßen zu genau der Zahl kommen, die das Gesetz meint.
- Abstandsflächen berechnenDie Formel lautet 0,4 × Wandhöhe. Bei einem Gartenhaus ergibt sie rund einen Meter — und trotzdem gilt das gesetzliche Mindestmaß.
- Grenzbebauung und die 9-Meter-RegelGartenhäuser ohne Aufenthaltsraum dürfen an die Grenze. Was die drei Bedingungen bedeuten und warum eine vorhandene Garage alles ändert.
- Ab wann ist ein Gartenhaus ein AufenthaltsraumEin Schreibtisch macht aus dem Schuppen ein Büro — und aus dem verfahrensfreien Vorhaben ein genehmigungspflichtiges.
- Ohne Genehmigung gebaut — was passiertNutzungsuntersagung, Rückbauanordnung, Bußgeld. Und warum ein Schwarzbau durch Zeitablauf nicht legal wird.
- Unterlagen für den BauantragLageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Abstandsflächennachweis — und wer unterschreiben muss.
- Bauvoranfrage stellenEin Bauvorbescheid bindet die Behörde meist drei Jahre und kostet einen Bruchteil einer Baugenehmigung. Wann er sich lohnt.
- Gartenhaus im KleingartenIm Kleingarten gilt das Bundeskleingartengesetz zusätzlich zur Landesbauordnung — und es ist strenger als jede Landesschwelle.
- Wandhöhe und Firsthöhe messenDie Abstandsfläche rechnet mit der Wandhöhe, die Grenzbebauung mit der mittleren Wandhöhe, der Rauminhalt mit beiden. Wie Sie alle drei richtig messen.
- Bebauungsplan lesen und verstehenNutzungsschablone, GRZ, Baufenster, textliche Festsetzungen — und was gilt, wenn es gar keinen Bebauungsplan gibt.
- Gartenhaus mit FundamentDer verbreitetste Irrtum in dieser Frage — und die vier Stellen, an denen das Fundament tatsächlich etwas ändert.
- Bauantrag nachträglich stellenFormell oder materiell illegal: Daran entscheidet sich, ob der nachträgliche Antrag zur Genehmigung führt oder nur den Verstoß aktenkundig macht.
- Kosten und Dauer einer BaugenehmigungDie Bemessungsgrundlage der Gebührenordnungen, zwei Rechenbeispiele und die drei Gründe, aus denen Verfahren sich verzögern.
- Anfrage beim Bauamt stellenZuständigkeit, Verbindlichkeit und eine Musterformulierung, die vier getrennte Fragen stellt statt einer.
- Strom, Wasser und Ofen im GartenhausDer Ofen und die Toilette stehen im Gesetzestext, der Stromanschluss nicht. Was das für Planung, Schornsteinfeger und 1. BImSchV bedeutet.
- Denkmalschutz und SchutzgebieteWarum Verfahrensfreiheit hier nichts hilft, wann der Umgebungsschutz greift und wo die Schutzgebietsverordnung steht.
- Nachbarzustimmung und BaulastWann Sie die Zustimmung des Nachbarn wirklich brauchen, welche Form sie haben muss und was das Nachbarrechtsgesetz daneben regelt.
- Gartenhaus-Größe richtig planenVon der zulässigen Hülle zum Katalogmaß — mit Rechenbeispielen für 30, 40 und 75 m³ und den vier Grenzen, die gleichzeitig gelten.
