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BauO LSA · Einfriedungen

Einfriedung in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung

Was die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) für Einfriedungen vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Wie groß darf eine Einfriedung in Sachsen-Anhalt ohne Baugenehmigung sein?

Bis 2 m Höhe, so § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSAStand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich.

§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSAPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Maßgeblich ist in Sachsen-Anhalt nicht die Grundfläche, sondern die Höhe über der Geländeoberfläche. Das Rechenbeispiel ist deshalb eine marktübliche Ausführung mit 2,00 m Höhe; Länge, Grundfläche und Rauminhalt ändern am Ergebnis nichts.

Rechenbeispiel: Höhe einer marktüblichen Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Sachsen-Anhalts.
Höhe über der Geländeoberfläche2,00 m
Schwelle ST2 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 BauO LSAPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BauO LSAPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Ohne Ortsüblichkeit sind zwei Meter Zaun zulässig

Eine allgemeine Pflicht, sein Grundstück einzufrieden, kennt das Nachbarschaftsgesetz nicht. § 22 Abs. 1 NbG knüpft sie an eine Bedingung: Auf Verlangen des Nachbarn ist ein Grundstück einzufrieden, wenn dies zum Schutze des benachbarten Grundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem anderen Grundstück ausgehen. Maßgeblich ist also, was hinübergeht — Tiere, Kinder, Ballspiel —, nicht die bloße Nachbarschaft. Reicht eine gesetzeskonforme Einfriedung dafür nicht aus, ist sie nach Absatz 2 im erforderlichen Umfang zu verstärken, zu erhöhen oder zu vertiefen.

Die Beschaffenheit regelt § 23, und sein zweiter Satz ist die auffälligste Angabe des ganzen Abschnitts. Wird ein Grundstück eingefriedet, so muss die Einfriedung ortsüblich sein; lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so darf ein bis 2,0 Meter hoher Zaun errichtet werden. Damit endet das gesetzliche Ersatzmaß genau dort, wo nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA auch die Verfahrensfreiheit endet: Was das Privatrecht als Rückfallregel zulässt, schöpft die Höhe, die die Bauordnung ohne Verfahren erlaubt, vollständig aus.

Der Blick über die Landesgrenze zeigt, wie ungewöhnlich das ist. Thüringen lässt an derselben Stelle einen 1,2 Meter hohen Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich gelten, Berlin einen etwa 1,25 Meter hohen Zaun aus Maschendraht — beide also gut die Hälfte, und beide schreiben zusätzlich das Material vor. Das Nachbarschaftsgesetz nennt keines: Es sagt „Zaun“ und überlässt die Bauart demjenigen, der ihn errichtet. Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art vor, etwa eine Einfriedungssatzung der Gemeinde, so treten diese nach Art und Ausmaß an die Stelle des gesetzlichen Zauns.

Über den Standort entscheidet § 24. Eine Einfriedung ist an der Grenze zum benachbarten Grundstück zu errichten, also auf dem eigenen Grund unmittelbar daneben; auf die Grenze selbst darf sie nur gesetzt werden, wenn der Nachbar einwilligt oder wenn beide nach § 25 gegenseitig zur Einfriedung verpflichtet sind. Dann kann jeder von ihnen eine gemeinsame Einfriedung auf der Grenze verlangen, und die Kosten der Errichtung und Unterhaltung tragen beide Seiten je zur Hälfte. Absatz 2 kennt dazu eine Rückausnahme, die in dieser Form selten ist: Grenzt Ackerland außerhalb des Ortsteils an, sind auf Verlangen 0,5 Meter Abstand zu halten — nicht aber dort, wo nach Lage, Größe oder sonstiger Beschaffenheit des Feldes eine Bodenbearbeitung, die diesen Streifen braucht, von vornherein nicht in Betracht kommt.

Die Vorschrift, an der die meisten Zäune scheitern, ist die unscheinbarste. Nach § 27 Abs. 1 ist die Absicht, eine Einfriedung zu errichten, zu beseitigen, durch eine andere zu ersetzen oder wesentlich zu verändern, dem Nachbarn und dem unmittelbaren Besitzer der angrenzenden Grundstücke unter Mitteilung der Einzelheiten mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Absatz 2 stellt ausdrücklich klar, dass diese Pflicht auch dann besteht, wenn die andere Seite die Einfriedung weder verlangen kann noch zu den Kosten beizutragen hat. Wer den alten Zaun an einem Wochenende gegen einen neuen tauscht, hat die Anzeige also selbst dann versäumt, wenn nebenan niemand mitzureden hatte.

Wie lange ein Fehler angreifbar bleibt, sagt § 28. Der Anspruch auf Änderung oder Beseitigung einer Einfriedung, die den §§ 22 bis 24 nicht entspricht, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen Jahresfrist Klage erhoben hat; die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres der Errichtung und beginnt neu, wenn die Einfriedung erneuert wird. Nach Ablauf dieses Jahres bleibt der zu hohe oder falsch gesetzte Zaun stehen — was den vier Wochen aus § 27 ihren Sinn gibt: Sie sind das Fenster, in dem der Nachbar überhaupt erfährt, dass seine Frist zu laufen beginnt.

Über allem steht § 2. Die §§ 5 bis 43 gelten nur, soweit die Beteiligten keine abweichenden Vereinbarungen treffen oder zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften und bestandskräftige Verwaltungsakte nicht entgegenstehen. Was die beiden Seiten miteinander ausmachen, verdrängt den gesetzlichen Zaun also — bis hin zu seinem Standort, denn ohne Einwilligung bleibt die Grenze selbst nach § 24 tabu. Nicht verhandelbar ist allein die Form: Ist in diesem Gesetz die Schriftform vorgesehen, darf davon nicht abgewichen werden. Die Anzeige nach § 27 mündlich über den Zaun zu rufen, erfüllt die Pflicht deshalb nicht.

§ 2 und §§ 22 bis 28 NbG Sachsen-AnhaltQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 30.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Gelesen: Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NbG) vom 13. November 1997, §§ 2, 22 bis 28. Der Wortlaut war am 30. August 2026 auf dem Landesrechtsportal Sachsen-Anhalts nicht abrufbar — landesrecht.sachsen-anhalt.de beantwortet jede Adresse mit einer JavaScript-Anwendung ohne Textausgabe. Gelesen wurden zwei voneinander unabhängige Volltextwiedergaben, die in den benutzten Vorschriften wortgleich sind: die Broschüre „Einigung am Gartenzaun — Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt“ des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Gesetzeswortlaut im Anhang, deren Ausgabe vom Ministerium selbst nicht mehr ausgeliefert wird und die deshalb in der von der Stadt Halberstadt veröffentlichten Fassung gelesen wurde, sowie die Gesamtausgabe bei Lexaris mit dem Gültigkeitsdatum je Paragraph. Letztere weist als einzige Änderung seit dem 1. Januar 1998 die Neufassung des § 4 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340, 341) aus; § 23 gilt seit dem 1. Mai 2001, die übrigen benutzten Vorschriften unverändert seit dem 1. Januar 1998.

Besonderheiten Sachsen-Anhalts

  • Ungeprüft: Für Sachsen-Anhalt ließ sich der Wortlaut der seit dem 24. Januar 2026 geltenden Fassung nicht an der Primärquelle nachlesen. Der Wert stammt aus einer Sekundärquelle und ist vor einer Entscheidung bei der Bauaufsichtsbehörde zu bestätigen.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Gemessen wird ab der Geländeoberfläche auf der höher gelegenen Seite.
  • Unabhängig von der Bauordnung regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder, welche Höhe der Nachbar hinnehmen muss. Beide Ebenen gelten nebeneinander.

Häufige Fragen: Einfriedung in Sachsen-Anhalt

Braucht eine Einfriedung in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung?

Nicht, solange die Höhe unter 2 m bleibt, so § 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich.

Welcher Grenzabstand gilt in Sachsen-Anhalt für Einfriedungen?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO LSA. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Sachsen-Anhalt auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo BauO LSA großzügiger wäre.