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Genehmigungscheck

HBO · Einfriedungen

Einfriedung in Hessen ohne Baugenehmigung

Was die Hessische Bauordnung (HBO) für Einfriedungen vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf eine Einfriedung in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 2 m Höhe, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m.

Rechtsgrundlage: § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1Stand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich.

§ 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1Primärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Maßgeblich ist in Hessen nicht die Grundfläche, sondern die Höhe über der Geländeoberfläche. Das Rechenbeispiel ist deshalb eine marktübliche Ausführung mit 2,00 m Höhe; Länge, Grundfläche und Rauminhalt ändern am Ergebnis nichts.

Rechenbeispiel: Höhe einer marktüblichen Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Hessens.
Höhe über der Geländeoberfläche2,00 m
Schwelle HE2 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Hessen

In Hessen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 2,50 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 15,00 m Wandlänge über alle Grenzen zusammen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt allgemein 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. Das jeweilige Maß ist auf volle 0,10 m abzurunden. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke. Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein.

§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wer den Zaun bezahlt, und wie hoch er sein darf

Die Bauordnung sagt, bis zu welcher Höhe eine Einfriedung ohne Verfahren errichtet werden darf. Ob sie errichtet werden muss und wer sie bezahlt, steht im Vierten Abschnitt des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes. Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Nachbarn verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze nicht mit einem Gebäude besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, sind beide Eigentümer gegenseitig verpflichtet, bei der Errichtung mitzuwirken.

Geschuldet ist eine ortsübliche Einfriedung. Lässt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, gilt ein 1,20 m hoher Zaun aus verzinktem Maschendraht als das gesetzliche Maß. Davon dürfen die Nachbarn abweichen und jede andere Art vereinbaren — Mauer, Holzzaun, Hecke oder Maschendraht in anderer Höhe. Schreibt jedoch eine öffentlich-rechtliche Norm, etwa eine Einfriedungssatzung der Gemeinde, eine bestimmte Art vor, tritt diese an die Stelle des Vereinbarten. In neueren Siedlungen gibt es solche Satzungen häufig, und ein Anruf bei der Gemeinde vor dem Kauf des Zauns erspart den zweiten.

Die Kosten der Errichtung und der Unterhaltung tragen beide Nachbarn in der Regel zu gleichen Teilen. Wird das angrenzende Grundstück erst später bebaut, schuldet dessen Eigentümer die Hälfte der Errichtungskosten unter angemessener Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung. Für Grenzen zu öffentlichen Straßen und Grünflächen gelten abweichende Regeln, und gegenüber einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils muss die Einfriedung auf Verlangen 0,5 m von der Grenze zurückbleiben.

Wird statt eines Zauns eine Hecke gepflanzt, wechselt die maßgebliche Vorschrift in den Elften Abschnitt. Für Hecken staffelt das Gesetz den Grenzabstand nach der Höhe, und die unterste Stufe ist knapp: Hecken bis zu 1,20 m Höhe müssen 0,25 m von der Grenze wegbleiben. Wer eine niedrige Hecke unmittelbar auf die Grenze setzt, verstößt damit gegen das Gesetz — es sei denn, beide Nachbarn haben sie als gemeinsame Einfriedung vereinbart. Dann greifen die Abstandsvorschriften nicht.

Das ist der praktisch wichtigste Punkt dieses Abschnitts: Fast alles daran ist abdingbar. Über die meisten Regelungen des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes dürfen sich die Nachbarn einvernehmlich hinwegsetzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Eine schriftliche Vereinbarung über Art, Höhe, Standort und Kostenteilung der Einfriedung geht dem gesetzlichen Maschendrahtzaun vor — und sie ist der einzige Weg, eine Einfriedung dauerhaft auf die Grenze selbst zu setzen.

§§ 14 bis 19, §§ 38 bis 40 und § 45 HNRGQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Hessisches Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2022; ergänzend „Nachbarrecht — Eine Orientierungshilfe“ des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat, Stand Mai 2026.

Besonderheiten Hessens

  • Die genehmigungsfreien Vorhaben führt Hessen in der Anlage zur HBO; § 63 HBO verweist lediglich darauf. Hessen spricht dabei von „baugenehmigungsfreien“, nicht von „verfahrensfreien“ Bauvorhaben.
  • Hessen setzt das Mindestmaß bei 2,50 m an, nicht bei 3 m. Zahlreiche Übersichten im Netz führen für Hessen weiterhin 3 m.
  • Das errechnete Maß wird auf volle 0,10 m abgerundet — eine hessische Besonderheit, die sonst kein Land kennt.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Gemessen wird ab der Geländeoberfläche auf der höher gelegenen Seite.
  • Unabhängig von der Bauordnung regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder, welche Höhe der Nachbar hinnehmen muss. Beide Ebenen gelten nebeneinander.

Häufige Fragen: Einfriedung in Hessen

Braucht eine Einfriedung in Hessen eine Baugenehmigung?

Nicht, solange die Höhe unter 2 m bleibt, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 7.1. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich.

Welcher Grenzabstand gilt in Hessen für Einfriedungen?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,5 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 HBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 2,5 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 15 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Hessen auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo HBO großzügiger wäre.