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Genehmigungscheck

Grundfläche

Auch: BGF, Brutto-Grundfläche, überbaute Fläche

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Grundfläche“?

Die Brutto-Grundfläche ist die überbaute Fläche eines Gebäudes, gemessen an den Außenkanten einschließlich Wandstärke. Bei Garagen, Carports und Terrassenüberdachungen ist sie — nicht der Rauminhalt — die maßgebliche Größe für die Verfahrensfreiheit.

Rechtsgrundlage: DIN 277-1Stand: 04.08.2026

Bei einem Carport zählt die überdachte Fläche einschließlich des Dachüberstands, nicht die Stellplatzfläche.

Die Grundflächenzahl (GRZ) des Bebauungsplans begrenzt zusätzlich, welcher Anteil des Grundstücks insgesamt überbaut werden darf. Nebenanlagen werden dabei mitgerechnet.

Ob die Grundfläche oder der Rauminhalt zählt, hängt an der Vorhabenart und am Land. Für ein Gartenhaus messen fünf Länder in Quadratmetern — Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen —, die übrigen in Kubikmetern. Für einen Carport rechnen alle sechzehn Länder in Quadratmetern.

Beispiel

Das Beispielhaus von 4 × 3 m hat 12 m² Brutto-Grundfläche, gemessen über die Außenkanten. In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bleibt es damit unter der Schwelle, in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt es darüber. Der Abstand zwischen diesen Ländern beträgt wenige Quadratmeter und entscheidet trotzdem darüber, ob ein Bauantrag zu stellen ist.

Häufiger Irrtum

Gemessen wird nicht die nutzbare Fläche. Die Wandstärke zählt mit, bei einem Carport auch der Dachüberstand über die Stützen hinaus. Ein Gartenhaus, dessen Innenmaß knapp unter der Landesgrenze liegt, überschreitet sie außen gemessen regelmäßig — und der Katalog des Landes meint das äußere Maß.

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