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Genehmigungscheck

Bebauungsplan

Auch: B-Plan

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Bebauungsplan“?

Der Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung, die für ein bestimmtes Gebiet verbindlich regelt, was gebaut werden darf. Seine Festsetzungen gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben und können Nebenanlagen auf bestimmte Flächen beschränken oder ganz ausschließen.

Rechtsgrundlage: §§ 8 ff., § 30 BauGBStand: 04.08.2026

Typische Festsetzungen sind Baugrenzen, Grundflächenzahl, Dachform, Firsthöhe und die Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.

Einsicht gewährt die Gemeinde; viele Kommunen stellen ihre Pläne inzwischen online bereit. Ohne diese Einsicht lässt sich keine belastbare Aussage über die Zulässigkeit treffen.

Fehlt ein Bebauungsplan, heißt das nicht, dass nichts geregelt wäre. Dann entscheidet § 34 BauGB im Innenbereich und § 35 BauGB im Außenbereich — und § 35 ist die deutlich strengere der beiden Vorschriften.

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Beispiel

Setzt ein Bebauungsplan die Firsthöhe auf 3,00 m fest, ist das Beispielhaus mit genau diesem Maß zulässig; ein steileres Dach wäre es nicht — auch dann nicht, wenn sein Rauminhalt von 31,2 m³ in acht Ländern verfahrensfrei bleibt. Die Verfahrensfreiheit der Landesbauordnung und die Festsetzung des Plans sind zwei getrennte Prüfungen, und beide müssen bestanden sein.

Häufiger Irrtum

Der Bebauungsplan gilt als Sache des Hauptgebäudes. Gerade seine Festsetzungen zu Baugrenzen und zur Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche treffen aber das Gartenhaus. Das ist der häufigste Grund, aus dem ein bauordnungsrechtlich verfahrensfreies Vorhaben planungsrechtlich unzulässig ist.

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