Bebauungsplan
Auch: B-Plan
Rechtsstand: 04.08.2026
Was bedeutet „Bebauungsplan“?
Der Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung, die für ein bestimmtes Gebiet verbindlich regelt, was gebaut werden darf. Seine Festsetzungen gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben und können Nebenanlagen auf bestimmte Flächen beschränken oder ganz ausschließen.
Rechtsgrundlage: §§ 8 ff., § 30 BauGBStand: 04.08.2026
Typische Festsetzungen sind Baugrenzen, Grundflächenzahl, Dachform, Firsthöhe und die Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Einsicht gewährt die Gemeinde; viele Kommunen stellen ihre Pläne inzwischen online bereit. Ohne diese Einsicht lässt sich keine belastbare Aussage über die Zulässigkeit treffen.
Fehlt ein Bebauungsplan, heißt das nicht, dass nichts geregelt wäre. Dann entscheidet § 34 BauGB im Innenbereich und § 35 BauGB im Außenbereich — und § 35 ist die deutlich strengere der beiden Vorschriften.
Beispiel
Setzt ein Bebauungsplan die Firsthöhe auf 3,00 m fest, ist das Beispielhaus mit genau diesem Maß zulässig; ein steileres Dach wäre es nicht — auch dann nicht, wenn sein Rauminhalt von 31,2 m³ in acht Ländern verfahrensfrei bleibt. Die Verfahrensfreiheit der Landesbauordnung und die Festsetzung des Plans sind zwei getrennte Prüfungen, und beide müssen bestanden sein.
Häufiger Irrtum
Der Bebauungsplan gilt als Sache des Hauptgebäudes. Gerade seine Festsetzungen zu Baugrenzen und zur Zulässigkeit von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche treffen aber das Gartenhaus. Das ist der häufigste Grund, aus dem ein bauordnungsrechtlich verfahrensfreies Vorhaben planungsrechtlich unzulässig ist.
Siehe auch
- InnenbereichInnenbereich ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB oder der Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB.
- NebenanlageNebenanlagen sind untergeordnete bauliche Anlagen, die dem Hauptnutzungszweck des Grundstücks dienen — Gartenhaus, Gerätehütte, Gewächshaus, Holzlager.
