SächsBO · Schwimmbecken
Schwimmbecken in Sachsen ohne Baugenehmigung
Was die Sächsische Bauordnung (SächsBO) für Schwimmbecken vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Schwimmbecken in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 100 m³ Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO. Bei 2,40 m Wandhöhe und Satteldach entspricht das rund 37 m² Grundfläche. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich.
Das Änderungsprotokoll verzeichnet 1 Eintrag zu Schwimmbecken in Sachsen; der jüngste stammt vom 4. August 2026. Zum Änderungsprotokoll
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Schwimmbecken in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Sachsen bemisst die Freistellung nach dem Rauminhalt. Maßgeblich sind hier also die 32,4 m³, nicht die 12,00 m² Grundfläche — eine niedrigere Traufe senkt den Wert.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle SN | 100 m³ |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Sachsen
In Sachsen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Das Schaufelschlagrecht: wohin der Aushub darf
Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz ist der jüngste dieser Gesetzestexte — Berlin hat seines 1973 erlassen, Thüringen 1992, Sachsen-Anhalt 1997, Sachsen die geltende Fassung am 4. Juli 2023. Eine seiner Überschriften findet sich in keinem der drei anderen: § 22 heißt „Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht“. Der dritte Begriff ist der, auf den es beim Ausheben einer Beckengrube ankommt.
Absatz 1 gibt das gewohnte Betretungs- und Gerüstrecht für die Errichtung, Veränderung, Reinigung, Unterhaltung oder Beseitigung einer baulichen Anlage. Absatz 2 geht darüber hinaus: Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat zu dulden, dass die Nachbarin oder der Nachbar für die Dauer dieser Arbeiten Sand, Schlamm oder anderen Erdaushub auf ihrem oder seinem Grundstück lagert. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Aushub unverzüglich zu entfernen. Beide Male gilt dieselbe Bedingung, auf die § 19 verweist: Das Vorhaben kann anders nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden, und die Nachteile des Duldenden stehen nicht außer Verhältnis zu dem erstrebten Vorteil.
Für ein eingelassenes Becken ist das die Vorschrift, die über die Baustelle entscheidet. Der Aushub einer Beckengrube ist ein Vielfaches dessen, was neben der Grube Platz findet, und auf einem schmalen Grundstück gibt es diese Fläche nicht. Hier steht dafür ein gesetzlicher Anspruch statt einer Bitte — und daneben eine Pflicht, die leicht übersehen wird: Der Haufen darf nur so lange nebenan liegen, wie die Arbeiten dauern, nicht bis zur nächsten Gartensaison.
Anzuzeigen ist die Absicht. § 26 Abs. 1 verlangt für die Rechte aus § 22 eine Anzeige spätestens einen Monat vor Durchführung der Maßnahme; für andere Rechte des Gesetzes, etwa das Einfriedungsrecht des § 4, sind es zwei Monate. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben zu Art und Umfang der geplanten Rechtsausübung enthalten; Einwendungen soll die Gegenseite unverzüglich und ebenfalls schriftlich erheben. Ein bei der Ausübung entstehender Schaden ist zu ersetzen, und für die Duldung selbst ist nach Billigkeit zu entschädigen — dabei sind die Einsparungen des Berechtigten und der Umfang der Belästigung angemessen zu berücksichtigen.
Die Grube selbst regelt das Gesetz nicht. Sein Vierter Abschnitt heißt „Bodenerhöhungen und Aufschichtungen“, und § 15 spricht nur von Boden, der künstlich erhöht wurde: Dann können geeignete Vorkehrungen gegen eine dadurch verursachte Gefährdung des Nachbargrundstücks verlangt werden. Eine Vertiefung kommt in den einunddreißig Paragraphen nirgends vor. Wer gräbt, steht deshalb unmittelbar unter § 909 BGB, und der fragt nicht nach Sorgfalt, sondern nach dem Ergebnis: Der Boden nebenan darf die erforderliche Stütze nicht verlieren.
Bleibt der Aushub auf dem eigenen Grundstück liegen, greift § 16. Aufschichtungen von Holz, Steinen, Heu, Stroh, Kompost und ähnlichen Stoffen müssen einen halben Meter von der Grenze entfernt sein; sind sie höher als zwei Meter, wächst der Abstand um genau das Maß, um das die Höhe zwei Meter übersteigt. In Wohngebieten darf eine Aufschichtung überhaupt nicht höher als zwei Meter sein — eine Obergrenze, die neben der Staffel steht und nicht mit ihr verrechnet wird. Gegenüber Flächen, die dem Gemeingebrauch dienen, gilt die Vorschrift nicht.
Beim Wasser trennt das Gesetz genauer, als es zunächst aussieht. § 23 verlangt, dass die baulichen Anlagen eines Grundstücks so eingerichtet sind, dass abgeleitetes Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück übertritt; ausgenommen sind freistehende Mauern an Flächen des Gemeingebrauchs. Becken- und Rückspülwasser sind kein Niederschlagswasser und kommen im Gesetz nicht vor — wohin sie dürfen, entscheiden die wasser- und satzungsrechtlichen Vorgaben. Und § 3 setzt eine Schranke, die beim Verkauf wichtig wird: Abweichende Vereinbarungen sind zulässig, binden die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger aber nur bei Gesamtrechtsnachfolge oder wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.
§ 3, § 15, § 16, § 19, §§ 22, 23 und §§ 26 bis 28 SächsNRG; § 909 BGBQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 30.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446), erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des sächsischen Nachbar- sowie Richter- und Staatsanwaltsrechts, in der ab 1. August 2023 geltenden Fassung. Gelesen im Volltext mit Satznummern auf REVOSax, dem Vorschriftenportal des Freistaats Sachsen (Herausgeberin: Sächsische Staatskanzlei), Fsn-Nr. 33-2/2.
Besonderheiten Sachsens
- Maßgeblich ist die Sächsische Bauordnung in der seit dem 19. März 2024 geltenden Fassung.
Bundesweit gültige Hinweise
- Fünfzehn Länder nennen 100 m³ Beckeninhalt; das Saarland nennt überhaupt keine Größe. Für ein privates Gartenbecken ist diese Schwelle praktisch nie erreichbar — ein Becken von 8 × 4 m und 1,50 m Tiefe fasst 48 m³.
- Eine feste, begehbare Überdachung des Beckens wird gesondert beurteilt und kann selbst genehmigungspflichtig sein.
Häufige Fragen: Schwimmbecken in Sachsen
Braucht ein Schwimmbecken in Sachsen eine Baugenehmigung?
Nicht, solange der Brutto-Rauminhalt unter 100 m³ bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SächsBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich.
Welcher Grenzabstand gilt in Sachsen für Schwimmbecken?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1, 2 und 4 SächsBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Wie viele Quadratmeter entsprechen 100 m³ in Sachsen?
Das hängt von der Höhe ab. Bei 2,70 m mittlerer Höhe — typisch für ein Satteldach mit 2,40 m Traufe — entsprechen 100 m³ rund 37 m² Grundfläche. Bei niedrigerer Bauweise sind mehr Quadratmeter möglich, bei höherer weniger.
Gilt die Regel in Sachsen auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo SächsBO großzügiger wäre.

