LBauO RP · Carports
Carport in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung
Was die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP) für Carports vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Carport in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; ausgenommen sind Garagen im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Carport in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Rheinland-Pfalz bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle RP | 50 m² |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsfläche jedoch mindestens 3 m betragen.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Zwanzig Zentimeter, die nur für den Bauantrag zählen
Rheinland-Pfalz gibt dem Carport zwanzig Zentimeter mehr Luft als der Rest der Republik — aber nur an einer Stelle. § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO stellt Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis 50 m² Grundfläche frei, wenn die mittlere Wandhöhe der Außenwände jeweils 3,20 m nicht übersteigt, bei Wänden mit Giebeln die Firsthöhe 4 m nicht. Der Schwellenwert ist also nicht nur eine Fläche, sondern ein Paar aus Fläche und Höhe, und die Höhe ist großzügiger als in allen anderen fünfzehn Ländern.
Die Großzügigkeit endet an der Grundstücksgrenze. § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO lässt Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten ohne eigene Abstandsfläche nur „mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m“ zu. Zwischen 3 m und 3,20 m liegt damit ein schmaler Bereich, in dem ein Carport zwar keinen Bauantrag braucht, aber trotzdem nicht an die Grenze darf. Wer die zusätzliche Höhe ausnutzt, um ein Wohnmobil unterzustellen, muss den vollen Grenzabstand einhalten — und verliert damit oft mehr Fläche, als die höhere Durchfahrt wert war.
Eine zweite Ausnahme steht im selben Satz und wird regelmäßig übersehen: Ausgenommen von der Freistellung sind Garagen im Außenbereich „sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern“. Kein anderes Land zieht den Denkmalschutz auf diese Weise unmittelbar in den Freistellungskatalog hinein. Es genügt also nicht, das eigene Haus nicht in der Denkmalliste zu finden — maßgeblich ist die Umgebung, und die reicht so weit, wie das Erscheinungsbild des Denkmals reicht. Auskunft gibt die Untere Denkmalschutzbehörde, und sie ist vor der Bestellung einzuholen, nicht danach.
Für den Abstand gilt § 8 Abs. 6 LBauO: 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H, in allen Fällen jedoch mindestens 3 m. Die Grenzbebauung ist wie in der Musterbauordnung auf 9 m je Grundstücksgrenze und 15 m insgesamt begrenzt. Beide Zahlen zählen alles mit, was dort bereits ohne Abstandsfläche steht — eine vorhandene Fertiggarage nimmt dem geplanten Carport also Länge weg, bevor er überhaupt aufgestellt ist.
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f und § 8 Abs. 6 und 9 LBauOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 13.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf dem Landesrechtsportal Rheinland-Pfalz, § 8 und § 62, gelesen am 13. August 2026.
Besonderheiten Rheinland-Pfalz’
- Rheinland-Pfalz erlaubt mit 3,20 m eine etwas größere mittlere Wandhöhe als die übrigen Länder und begrenzt bei Giebelwänden zusätzlich die Firsthöhe auf 4 m.
- Rheinland-Pfalz regelt die Abstandsflächen in § 8 LBauO, nicht wie die meisten Länder in § 6.
- Die LBauO spricht durchgehend vom „umbauten Raum“, nicht vom Brutto-Rauminhalt. Gemeint ist dieselbe Größe.
Bundesweit gültige Hinweise
- Der Carport ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Er fällt unter dieselbe Nummer des Katalogs und dieselbe Flächenschwelle.
- Maßgeblich ist die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche.
Häufige Fragen: Carport in Rheinland-Pfalz
Braucht einen Carport in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung?
Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 50 m² bleibt, so § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.
Welcher Grenzabstand gilt in Rheinland-Pfalz für Carports?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 8 Abs. 6 Satz 1 und 2 LBauO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Gilt die Regel in Rheinland-Pfalz auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo LBauO RP großzügiger wäre.

