SächsBO · Carports
Carport in Sachsen ohne Baugenehmigung
Was die Sächsische Bauordnung (SächsBO) für Carports vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Carport in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder und Anhänger mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich.
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Carport in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Sachsen bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle SN | 50 m² |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Sachsen
In Sachsen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Der Anhänger steht in Sachsen mit im Gesetzestext
Die sächsische Garagenzeile ist die einzige, die den Anhänger eigens erwähnt. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO stellt „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder und Anhänger mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück“ verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Der Unterstand für den Bootsanhänger oder den Wohnwagen fällt damit unter dieselbe Zeile wie der Carport — und teilt sich mit ihm dieselben 50 m².
Das Wort „je Grundstück“ macht daraus eine Summe, keine Einzelgrenze. Ein Carport von 34 m² und ein Anhängerunterstand von 16 m² schöpfen die Freistellung genau aus; jedes weitere überdachte Abstellbauwerk führt in die Genehmigungspflicht — und zwar nicht nur für sich, sondern in der Betrachtung der gesamten Anlage. Wer plant, in zwei Etappen zu bauen, sollte die zweite Etappe von Anfang an mitrechnen, weil die Bauaufsichtsbehörde sie später ebenfalls mitrechnet.
Die Grenzbebauung folgt in § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 SächsBO dem Muster, mit einer Ergänzung: Sachsen nennt ausdrücklich „Garagen einschließlich Abstellraum“. Der abgetrennte Geräteraum an der Rückwand des Carports gefährdet die Privilegierung an der Grenze also nicht, solange die mittlere Wandhöhe bei 3 m bleibt und die Gesamtlänge 9 m je Grundstücksgrenze sowie 15 m insgesamt nicht überschreitet. Das ist keine Selbstverständlichkeit — mehrere Länder führen den Abstellraum in ihrer Grenzbebauungsvorschrift nicht mit.
Für die Abstandsfläche gilt 0,4 H, mindestens 3 m. Bei einem Carport mit 2,40 m Wandhöhe ergibt die Formel rechnerisch knapp einen Meter, sodass in der Praxis fast immer das Mindestmaß greift. Das ist der Grund, warum die Grenzbebauung beim Carport so oft die interessantere Frage ist als die Abstandsfläche: Drei Meter Abstand kosten auf einem 20 m breiten Grundstück ein Siebtel der Breite, die Grenzbebauung kostet nichts.
Bleibt der Bebauungsplan. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nach § 23 Abs. 5 BauNVO zulässig, wenn der Plan nichts anderes festsetzt — eine Ermessensentscheidung der Gemeinde, kein Anspruch. Ein Carport ist zudem keine Nebenanlage im engeren Sinn, sondern eine Garage; § 12 BauNVO behandelt Stellplätze und Garagen in einer eigenen Vorschrift, und Bebauungspläne beschränken sie regelmäßig auf ausgewiesene Flächen. Diese Prüfung steht neben der Verfahrensfreiheit und wird von ihr nicht erledigt.
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 6 Abs. 8 SächsBO, §§ 12, 14, 23 BauNVOQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 13.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Sächsische Bauordnung (SächsBO) im Vorschriftenportal REVOSax des Freistaats Sachsen, § 6 und § 61, gelesen am 13. August 2026.
Besonderheiten Sachsens
- Sachsen zählt den überdachten Abstellplatz für Anhänger ausdrücklich mit auf. Der Anhängerunterstand neben dem Carport steht damit unter derselben Zeile und derselben Fläche.
- Die 50 m² gelten „je Grundstück“, nicht je Gebäude. Vorhandene Garagen und Carports werden zusammengerechnet.
- Maßgeblich ist die Sächsische Bauordnung in der seit dem 19. März 2024 geltenden Fassung.
Bundesweit gültige Hinweise
- Der Carport ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Er fällt unter dieselbe Nummer des Katalogs und dieselbe Flächenschwelle.
- Maßgeblich ist die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche.
Häufige Fragen: Carport in Sachsen
Braucht einen Carport in Sachsen eine Baugenehmigung?
Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 50 m² bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.
Welcher Grenzabstand gilt in Sachsen für Carports?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 SächsBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Gilt die Regel in Sachsen auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo SächsBO großzügiger wäre.

