Bauvoranfrage
Auch: Bauvorbescheid, Vorbescheid
Rechtsstand: 04.08.2026
Was bedeutet „Bauvoranfrage“?
Die Bauvoranfrage ist ein Antrag auf verbindliche Vorabklärung einzelner Fragen eines Bauvorhabens. Der Bauvorbescheid bindet die Behörde in der Regel drei Jahre und kostet einen Bruchteil einer vollständigen Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage: § 75 MBO und die entsprechenden Vorschriften der LänderStand: 04.08.2026
Sinnvoll ist sie vor allem bei der Frage, ob ein Grundstück dem Innen- oder dem Außenbereich zuzurechnen ist. Genau diese Zuordnung entscheidet über die Verfahrensfreiheit.
Der Vorbescheid ist ein Verwaltungsakt und damit anfechtbar — anders als eine mündliche Auskunft am Telefon.
Gefragt wird nach einzelnen Punkten, nicht nach dem Vorhaben insgesamt. Die Frage muss deshalb so gestellt sein, dass sie mit Ja oder Nein zu beantworten ist: „Liegt das Grundstück im Innenbereich?“ ist eine solche Frage, „Darf ich hier bauen?“ ist es nicht.
Beispiel
Für das Beispielhaus mit 31,2 m³ hängt die Antwort an der Lage: im Innenbereich ist es in acht Ländern verfahrensfrei, im Außenbereich nur noch in Niedersachsen. Genau diese eine Frage — Innen- oder Außenbereich — lässt sich mit einer Bauvoranfrage verbindlich klären, bevor das erste Fundament gegossen ist.
Häufiger Irrtum
Der Vorbescheid wird mit der Baugenehmigung verwechselt. Er entscheidet nur über die gestellte Frage und ersetzt weder den Bauantrag noch die Genehmigung. Umgekehrt ist er deutlich mehr als eine Auskunft: Er bindet die Behörde für seine Geltungsdauer, während eine telefonische Zusage rechtlich nichts trägt.
Siehe auch
- BaugenehmigungDie Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass einem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
- AußenbereichAußenbereich ist alles, was weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt.
