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Genehmigungscheck

Firsthöhe

Auch: Gebäudehöhe

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Firsthöhe“?

Die Firsthöhe ist das senkrechte Maß von der Geländeoberfläche bis zur obersten Dachkante. Bei einem Flachdach ist sie mit der Wandhöhe identisch, bei einem Sattel- oder Pultdach liegt sie darüber und geht in die Berechnung des Brutto-Rauminhalts ein.

Rechtsgrundlage: § 18 BauNVO (Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan); in den Landesbauordnungen nicht eigenständig definiertStand: 04.08.2026

Für die Abstandsflächen ist in der Regel nicht die Firsthöhe maßgeblich, sondern die Wandhöhe. Steile Dächer werden je nach Landesrecht anteilig hinzugerechnet.

Bebauungspläne setzen häufig eine maximale Firsthöhe fest. Diese Festsetzung gilt auch für verfahrensfreie Nebenanlagen.

Für die beiden Größen, an denen die Verfahrensfreiheit hängt, wirkt sie unterschiedlich: In die Abstandsfläche geht sie nur mit ⅓ der Höhe zwischen Traufe und First ein, in den Brutto-Rauminhalt geht der Dachraum vollständig ein.

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Beispiel

Das Beispielhaus hat 2,20 m Wandhöhe und 3,00 m Firsthöhe, also 0,80 m Dachhöhe. Mit Satteldach beträgt sein Brutto-Rauminhalt 31,2 m³, mit Flachdach bei sonst gleichen Maßen 26,4 m³. Der Unterschied von 4,8 m³ entscheidet in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein über die Verfahrensfreiheit.

Häufiger Irrtum

Weil die Firsthöhe das größere Maß ist, wird sie für die Abstandsfläche gehalten; dort zählt sie nur anteilig. Beim Bebauungsplan wird sie umgekehrt unterschätzt: Setzt der Plan eine Firsthöhe fest, gilt diese Festsetzung auch für ein verfahrensfreies Gartenhaus, und zwar unabhängig davon, wie klein es ist.

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