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Genehmigungscheck

Wandhöhe, mittlere Wandhöhe, Firsthöhe — drei Zahlen, drei Zwecke

Die Abstandsfläche rechnet mit der Wandhöhe, die Grenzbebauung mit der mittleren Wandhöhe, der Rauminhalt mit beiden. Wie Sie alle drei richtig messen.

Rechtsstand: 04.08.2026

Wie berechnet man die mittlere Wandhöhe bei einem Satteldach?

Als Mittelwert aus Trauf- und Firsthöhe: (2,20 m + 3,00 m) / 2 = 2,60 m. Das ist keine Konvention, sondern Geometrie — die Giebelfläche entspricht einem Rechteck dieser mittleren Höhe. Gemessen wird ab Geländeoberfläche. Bayern lässt die Giebelfläche an der Grenze bis 45 Grad Dachneigung außer Betracht.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 MBO und die entsprechenden LandesvorschriftenStand: 04.08.2026

Drei Höhen, drei Zwecke, drei verschiedene Zahlen am selben Gebäude. Wer sie verwechselt, rechnet mit dem falschen Wert — und merkt es erst, wenn die Bauaufsicht nachmisst.

Wo beginnt und wo endet die Wandhöhe?

Der Anfangspunkt ist die Geländeoberfläche, nicht die Oberkante des Fundaments und nicht der fertige Fußboden. Der Endpunkt ist der Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut — bei einem Flachdach der obere Abschluss der Wand.

Die Definition, die in fast allen Ländern gleich lautet

Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe. Sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

§ 6 Abs. 4 Satz 1 bis 3 SächsBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Zwei Konsequenzen, die regelmäßig übersehen werden:

  • Ein Sockel zählt mit. Wer das Gartenhaus auf 20 cm Punktfundamente stellt, hat 20 cm mehr Wandhöhe. Bei 12 m² Grundfläche sind das zugleich 2,4 m³ mehr Brutto-Rauminhalt.
  • Bei geneigtem Gelände entsteht an jeder Wand ein anderer Wert. Talseitig ist die Wand höher als bergseitig. Gemessen wird je Wand, nicht als Mittel über das Gebäude.

Der Glossareintrag zur Wandhöhe fasst die Definition kurz zusammen.

Wie berechnet man die mittlere Wandhöhe bei einem Satteldach?

Die mittlere Wandhöhe ist der über die Wandfläche gemittelte Wert. Für die Giebelwand eines Satteldachs — also die dreieckige Seite — ist das der Mittelwert aus Trauf- und Firsthöhe:

mittlere Wandhöhe = (Traufhöhe + Firsthöhe) / 2

Der Grund ist Geometrie, keine Konvention: Die Giebelfläche ist ein Rechteck plus ein Dreieck. Das Dreieck hat bei gleicher Breite die halbe Fläche eines Rechtecks gleicher Höhe. Fläche geteilt durch Breite ergibt daher genau den Mittelwert.

Ein Rechenbeispiel mit einem verbreiteten Katalogmaß, Blockbohlenhaus 4,00 × 3,00 m mit Satteldach:

Traufhöhe        2,20 m
Firsthöhe        3,00 m
mittlere Wandhöhe  (2,20 + 3,00) / 2 = 2,60 m

2,60 m liegt unter 3,00 m — die privilegierte Grenzbebauung ist möglich. Wie weit die Reserve trägt:

Tabelle mit den Spalten Traufhöhe, Firsthöhe, mittlere Wandhöhe und Grenzbebauung.
TraufhöheFirsthöhemittlere WandhöheGrenzbebauung
2,20 m3,00 m2,60 mja
2,20 m3,60 m2,90 mja
2,20 m3,80 m3,00 mgerade noch
2,20 m4,00 m3,10 mnein
2,50 m3,50 m3,00 mgerade noch

Für die Traufwand — die lange Seite unter der Dachkante — ist die Wandhöhe konstant. Dort ist die mittlere Wandhöhe schlicht die Traufhöhe. Das ist der Grund, warum ein Gartenhaus mit der Traufseite zur Grenze fast immer einfacher unterzubringen ist als mit der Giebelseite.

Warum rechnet Bayern an der Grenze anders?

Weil Bayern die Dachanrechnung für die Grenzbebauung ausdrücklich in denselben Satz schreibt, in dem die 3,00 m stehen:

Dachneigung und Giebelfläche an der Grenze

Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt.

Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Der letzte Halbsatz ist für Gartenhäuser der wichtigste im ganzen Satz: Bis 45 Grad Dachneigung bleibt die Giebelfläche unberücksichtigt. In Bayern zählt bei einem üblichen Gartenhausdach also nur die Traufhöhe, nicht der Mittelwert. Das Beispiel oben käme dort auf 2,20 m statt 2,60 m.

Wichtig ist, diese Regel nicht auf die gewöhnliche Abstandsfläche zu übertragen. Dort gilt Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO mit der 70-Grad-Schwelle — Näheres im Ratgeber zu den Abstandsflächen.

Zwei weitere Länder weichen ab:

  • Niedersachsen stellt für die Grenzbebauung auf die Höhe des Gebäudes ab, nicht auf die mittlere Wandhöhe. Bei einem Satteldach zählt damit die Firsthöhe, und die Reserve aus der Mittelung entfällt vollständig.
  • Baden-Württemberg begrenzt zusätzlich die Wandfläche auf 25 m² und stellt auf die Wandhöhe ab, nicht auf die mittlere Wandhöhe. Hessen kennt dieselbe 25-m²-Grenze je Nachbargrenze, dafür aber keine Höchstlänge von 9,00 m.

Wo wird gemessen, wenn das Gelände nicht eben ist?

Die Geländeoberfläche ist der Bezugspunkt — und zwar die natürliche Geländeoberfläche, nicht die, die nach der Aufschüttung entsteht. Wer den Bauplatz erst auffüllt und dann ab Oberkante Schüttung misst, rechnet sich die Wandhöhe klein.

Bei geneigtem Gelände hilft in mehreren Ländern eine ausdrückliche Erleichterung. Hessen formuliert sie so: „Bei geneigter Geländeoberfläche oder bei geneigtem oberen Wandabschluss kann die mittlere Wandhöhe (Wandfläche geteilt durch größte Wandbreite) zugrunde gelegt werden“ (§ 6 Abs. 4 Satz 3 HBO). Für die Mittelung sind dort Wandabschnitte bis zu einer Länge von 16 m zu bilden.

Praktisch heißt das: Wandfläche ausrechnen, durch die Wandbreite teilen. Bei einer 5,00 m langen Wand, die talseitig 2,60 m und bergseitig 2,00 m hoch ist:

Wandfläche         (2,60 + 2,00) / 2 × 5,00 m = 11,50 m²
mittlere Wandhöhe  11,50 m² / 5,00 m          = 2,30 m

Wie messe ich das ohne Vermesser?

Vier Schritte, mit Zollstock und Schnur:

  1. Geländeoberfläche festlegen. An jeder Wandseite den Punkt markieren, an dem das gewachsene Gelände die Wand trifft. Bei Gefälle den höchsten und den niedrigsten Punkt.
  2. Traufhöhe messen. Senkrecht von dieser Markierung bis zum Schnittpunkt von Wand und Dachhaut. Nicht bis zur Unterkante der Dachlatte, nicht bis zur Oberkante der Wandbohle.
  3. Firsthöhe messen. Von derselben Markierung bis zum höchsten Punkt des Dachs. Beim Flachdach identisch mit der Traufhöhe. Wenn kein Maßband hinreicht: Schnur an den First, senkrecht herablassen, am Boden abgreifen.
  4. Mittlere Wandhöhe bilden. Bei ebener Traufe und Satteldach der Mittelwert aus 2 und 3; bei geneigtem Gelände Wandfläche geteilt durch Wandbreite.

Dieselben Maße gehen anschließend in den Brutto-Rauminhalt ein — wie, steht im Ratgeber zum Brutto-Rauminhalt.

Was folgt aus den Zahlen?

Aus der Wandhöhe folgt die Abstandsfläche, aus der mittleren Wandhöhe die Grenzbebauung, aus Trauf- und Firsthöhe zusammen der Rauminhalt und damit die Verfahrensfreiheit in elf Ländern. Eine falsch gemessene Höhe wirkt sich also an drei Stellen gleichzeitig aus.

Der Abstandsflächenrechner nimmt Trauf- und Firsthöhe entgegen, bildet die maßgeblichen Werte und rechnet sie gegen Koeffizient und Mindestmaß Ihres Bundeslandes.

Häufige Fragen

Zählt der Sockel zur Wandhöhe?

Ja. Gemessen wird ab der Geländeoberfläche, nicht ab Oberkante Fundament. Ein 20 cm hoher Sockel erhöht die Wandhöhe um 20 cm und bei 12 m² Grundfläche den Brutto-Rauminhalt um 2,4 m³ — genug, um in einem knappen Fall die Schwelle zu reißen.

Welche Höhe gilt für die Grenzbebauung?

Die mittlere Wandhöhe, nicht die Firsthöhe. Bei 2,20 m Traufe und 3,00 m First sind das 2,60 m und damit unter der Grenze von 3,00 m. Niedersachsen weicht ab und stellt auf die Höhe des Gebäudes ab, sodass dort die Firsthöhe zählt.

Wie messe ich bei einem Hanggrundstück?

Je Wand getrennt, weil talseitig ein anderer Wert entsteht als bergseitig. Mehrere Länder erlauben ausdrücklich, die Wandfläche durch die größte Wandbreite zu teilen; Hessen bildet dafür Wandabschnitte bis 16 m Länge (§ 6 Abs. 4 Satz 3 und 4 HBO).

Gilt die bayerische 45-Grad-Regel auch für die Abstandsfläche?

Nein. Die 45 Grad stehen in Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO und betreffen nur die privilegierte Grenzbebauung. Für die gewöhnliche Abstandsfläche rechnet Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO jedes Dach bis einschließlich 70 Grad mit einem Drittel an.