Wandhöhe
Auch: Traufhöhe
Rechtsstand: 04.08.2026
Was bedeutet „Wandhöhe“?
Die Wandhöhe ist das senkrechte Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Sie ist die Bezugsgröße für die Abstandsflächentiefe und wird bei Gartenhäusern oft mit der Traufhöhe gleichgesetzt.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 MBO und die entsprechenden Vorschriften der LänderStand: 04.08.2026
Gemessen wird ab der natürlichen Geländeoberfläche. Ein Sockel oder eine Aufschüttung erhöht die Wandhöhe und damit die erforderliche Abstandsfläche.
Bei geneigtem Gelände ist das Maß an der jeweiligen Wand zu bilden. Bergseitig und talseitig können unterschiedliche Werte entstehen.
Zwei Vorschriften greifen auf dieselbe Ausgangsgröße zu, aber unterschiedlich: Für die Grenzbebauung zählt die mittlere Wandhöhe unverändert, für die Abstandsfläche wird sie zuvor um ⅓ der Dachhöhe erhöht.
Beispiel
Das Beispielhaus hat 2,20 m Wandhöhe. Für die Grenzbebauung ist das die maßgebliche Größe: Sie bleibt unter 3,00 m, dem Wert, bis zu dem ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume an die Grenze darf. Für die Abstandsfläche kommt der Dachzuschlag hinzu — ⅓ von 0,80 m Dachhöhe —, und die maßgebliche Wandhöhe steigt auf 2,47 m.
Häufiger Irrtum
Die Wandhöhe wird mit der Raumhöhe verwechselt. Gemessen wird von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut, nicht vom Fußboden bis zur Decke. Ein Sockel, ein Fundament über Gelände oder eine Aufschüttung erhöhen die Wandhöhe, ohne dass innen ein Zentimeter dazukommt — und verlängern die Abstandsfläche entsprechend.
