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Genehmigungscheck

Innenbereich

Auch: im Zusammenhang bebauter Ortsteil

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Innenbereich“?

Innenbereich ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB oder der Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 BauGB. Nahezu jede Verfahrensfreiheit für Gartenhäuser gilt ausschließlich im Innenbereich.

Rechtsgrundlage: §§ 30, 34 BauGBStand: 04.08.2026

Ein Grundstück liegt im Innenbereich, wenn es Teil einer zusammenhängenden Bebauung ist. Der letzte Bauplatz am Ortsrand kann bereits Außenbereich sein, obwohl das Nachbarhaus fünfzehn Meter entfernt steht.

Verbindliche Auskunft gibt allein die Gemeinde. Wer sich irrt, baut ohne die Genehmigung, die im Außenbereich erforderlich gewesen wäre.

Im unbeplanten Innenbereich muss sich ein Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Für ein Gartenhaus in einem Wohngebiet ist das selten ein Problem; für eine Nebenanlage auf einem sonst unbebauten Grundstück kann es eines sein.

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Beispiel

Die Einordnung entscheidet unabhängig von der Größe — und die Größe unabhängig von der Einordnung. Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen messen ein Gartenhaus in Quadratmetern Grundfläche. Das Beispielhaus mit 12 m² bleibt damit in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern unter der Grenze und liegt in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen darüber. Beide Antworten gelten nur für Grundstücke im Innenbereich; für den Außenbereich steht in denselben Katalogen eine andere oder gar keine Regel.

Häufiger Irrtum

Ein Bebauungsplan macht ein Grundstück nicht automatisch zum Innenbereich im Sinne des § 30 BauGB. Dafür muss der Plan qualifiziert sein: Er muss Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festsetzen. Fehlt eine dieser vier Festsetzungen, ist er ein einfacher Bebauungsplan, und daneben entscheidet weiterhin § 34 oder § 35 BauGB.

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