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Genehmigungscheck

Abstandsfläche

Auch: Grenzabstand, Abstandsflächentiefe

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Abstandsfläche“?

Die Abstandsfläche ist der Streifen vor einer Gebäudeaußenwand, der unbebaut bleiben und auf dem eigenen Grundstück liegen muss. Ihre Tiefe ergibt sich aus der Wandhöhe multipliziert mit 0,4, mindestens jedoch 3,00 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m.

Rechtsgrundlage: § 6 MBO und die entsprechenden Vorschriften der LänderStand: 04.08.2026

Der Koeffizient ist Landesrecht, hat sich aber angeglichen: gerechnet wird mit 0,4 der Wandhöhe. Niedersachsen war das letzte Land mit einem höheren Wert und hat zum 1. Juli 2024 nachgezogen. Das Mindestmaß beträgt 3,00 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m.

Die Abstandsfläche muss vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen. Sie darf sich nicht mit der Abstandsfläche eines anderen Gebäudes überdecken.

Für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsräume gilt eine Ausnahme: Sie dürfen unter engen Voraussetzungen direkt an die Grenze gebaut werden. Siehe Grenzbebauung.

Vor die Multiplikation gehört das Dach. In die maßgebliche Wandhöhe geht ⅓ der Höhe zwischen Traufe und First ein, bevor der Koeffizient greift. Bei flachen Dächern ändert das nichts, bei steilen verschiebt es die erforderliche Tiefe deutlich.

Beispiel

Für das Beispielhaus von 4 × 3 m mit 2,20 m Wandhöhe und 3,00 m Firsthöhe ergibt der Dachzuschlag eine maßgebliche Wandhöhe von 2,47 m. Multipliziert mit 0,4 sind das 0,99 m. Erforderlich ist trotzdem mehr, denn maßgeblich ist der größere der beiden Werte aus Rechnung und Mindestmaß: 3,00 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 2,50 m.

Häufiger Irrtum

Bei kleinen Gebäuden wird die Multiplikation ausgeführt und das Mindestmaß übersehen. Sie entscheidet dort gar nicht: Mehr als das Mindestmaß liefert die Rechnung erst ab einer maßgeblichen Wandhöhe von 7,50 m, in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen 6,25 m. Darunter — und damit bei praktisch jedem Gartenhaus — steht die erforderliche Tiefe von vornherein fest.

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Siehe auch