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Baugebühren schätzen — für jedes Bauvorhaben

Ob Gartenhaus, Garage, Carport, Terrassenüberdachung, Wintergarten oder Schwimmbecken — sobald ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, stellt sich dieselbe Kostenfrage. Die Gebühren folgen in fast allen Ländern demselben Muster: ein Prozentsatz des Rohbauwerts, mindestens jedoch eine Mindestgebühr. Dieser Rechner bildet das Muster ab — nicht die Gebührenordnung Ihrer Kommune.

Rechtsstand: 18.09.2026

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Behördengebühr bemisst sich in fast allen Ländern nach den Rohbaukosten des Vorhabens und liegt bei einem kleinen Bauwerk wie einem Gartenhaus typischerweise im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich — bei kleinen Vorhaben greift regelmäßig die Mindestgebühr. Der größere Posten ist meist der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, dessen Unterschrift der Bauantrag braucht. Verbindlich ist allein die Gebührenordnung der zuständigen Behörde — welche das ist, findet der Bauamt-Finder.

Stand: 18.09.2026

Wie die Gebühr entsteht

Die Bemessungsgrundlage der Baugenehmigungsgebühr ist fast überall dieselbe: nicht Ihre tatsächlichen Baukosten, sondern ein normierter Rohbauwert. Er ergibt sich aus dem Brutto-Rauminhalt in Kubikmetern mal einem Wert je Kubikmeter, der von der Bauweise abhängt — unabhängig davon, ob Sie ein Gartenhaus, eine Garage, einen Carport oder einen Wintergarten planen. Auf diesen Rohbauwert wenden die Gebührenordnungen einen Gebührensatz an, üblicherweise einen Bruchteil eines Prozents, mindestens jedoch eine Mindestgebühr, unter die die Rechnung nicht fällt.

Wie hoch Satz und Mindestgebühr im Einzelfall ausfallen, regelt kein Bundesgesetz. Zuständig sind die Gebührenordnungen der sechzehn Länder — und in mehreren Ländern zusätzlich eigene Gebührensatzungen der Kommunen, die den Landesrahmen ausfüllen oder eigene Pauschalen festlegen. Deshalb weichen die Sätze auch zwischen zwei Nachbargemeinden im selben Land voneinander ab — dieser Rechner liefert eine Schätzung, keine verbindliche Auskunft. Verbindlich ist ausschließlich der Gebührenbescheid der zuständigen Bauaufsichtsbehörde — welche das für Ihr Grundstück ist, findet der Bauamt-Finder.

Gartenhaus, 40 m³ — hier greift die Mindestgebühr

Rauminhalt:
40 m³
Rohbauwert je m³:
220 €
Modellsatz:
0,5 % der Rohbausumme
Rechenweg für Gartenhaus, 40 m³ — hier greift die Mindestgebühr
SchrittRechnungErgebnis
Rohbausumme40 m³ × 220 €8 800 €
Prozentgebühr8 800 € × 0,5 %44 €
MindestgebührModellwert50 €
Maßgeblichder höhere der beiden Werte50 €
50 € — nicht 44 €. Unterhalb einer gewissen Größe entscheidet nicht der Prozentsatz, sondern die Mindestgebühr; die Rechnung läuft dann ins Leere. Das ist der Regelfall beim Gartenhaus und der Grund, aus dem eine Verkleinerung um ein paar Kubikmeter an der Gebühr nichts ändert.

Garage mit Aufenthaltsraum, 100 m³ — oberhalb der Mindestgebühr

Rauminhalt:
100 m³
Rohbauwert je m³:
380 €
Bandbreite:
× 0,6 bis × 1,8
Rechenweg für Garage mit Aufenthaltsraum, 100 m³ — oberhalb der Mindestgebühr
SchrittRechnungErgebnis
Rohbausumme100 m³ × 380 €38 000 €
Prozentgebühr38 000 € × 0,5 %190 €
Untere Spanne190 € × 0,6114 €
Obere Spanne190 € × 1,8342 €
Größenordnung 114 € bis 342 €. Die Spanne ist keine Unsicherheit der Rechnung, sondern die gemessene Streuung zwischen den Gebührenordnungen. Sie als eine Zahl auszugeben, wäre eine Genauigkeit, die es nicht gibt.Alle vier Werte — Rohbauwert je m³, Satz, Mindestgebühr, Bandbreite — sind Annahmen dieses Modells und keine Vorschrift eines Landes. Was Ihre Kommune verlangt, steht in ihrer Gebührensatzung.

Für welche Vorhaben gilt das?

Die Mechanik ist dieselbe für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben dieser Website — Gartenhaus, Carport, Garage, Terrassenüberdachung, Wintergarten, Schwimmbecken und sonstige Nebenanlage eingeschlossen: Je höher der Rohbauwert, desto höher die Gebühr, mit der Mindestgebühr als Untergrenze. Eine Ausnahme bildet die Einfriedung — Zaun, Mauer und Sichtschutz haben kaum umbauten Raum, sodass hier in aller Regel schon die Mindestgebühr greift, unabhängig von der Länge der Anlage.

Was dazukommt

Jede Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans und jede Abweichung von der Bauordnung ist ein eigener Verwaltungsakt mit eigener Gebühr. Wer außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichten will, braucht eine Befreiung — und zahlt dafür zusätzlich. Welche Unterlagen der Bauantrag selbst braucht, steht im Ratgeber zu den Bauantragsunterlagen.

Die günstigere Reihenfolge

Eine Bauvoranfrage kostet einen Bruchteil einer vollständigen Baugenehmigung und klärt genau die Frage, an der die meisten Vorhaben hängen: Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich, und ist eine Nebenanlage an dieser Stelle zulässig? Der Bauvorbescheid bindet die Behörde in der Regel drei Jahre.

Warum hier keine Landeswerte stehen

Alle übrigen Zahlen dieser Website sind an eine Fundstelle und ein Prüfdatum gebunden. Für Gebührenordnungen leistet dieses Projekt das derzeit nicht — sie sind teils kommunales Satzungsrecht und damit hunderte einzelne Quellen. Eine Zahl ohne Fundstelle wäre hier ein Bruch mit dem eigenen Anspruch, deshalb steht an dieser Stelle bewusst eine Spanne und keine Präzision, die es nicht gibt. Den vollständigen Rechenweg mit weiteren Beispielen zeigt der Ratgeber Kosten und Dauer der Baugenehmigung; dort geht es zusätzlich um das Zustandekommen der Gebühr und die Bearbeitungsdauer.

Häufige Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Vorhaben ab, folgt aber überall demselben Muster: Die Gebühr richtet sich nach den Rohbaukosten und liegt üblicherweise bei einem Bruchteil eines Prozents davon, mindestens jedoch bei der Mindestgebühr. Bei einem kleinen Vorhaben wie einem Gartenhaus bewegt sich das im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich, bei einer Garage oder einem Wintergarten entsprechend höher. Verbindlich ist allein die Gebührenordnung der zuständigen Behörde.

Kommen zur Gebühr weitere Kosten hinzu?

In der Regel ja. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden; dessen Honorar übersteigt die Behördengebühr meist deutlich. Hinzu kommen Kosten für Lageplan, Bauzeichnungen und gegebenenfalls einen Standsicherheitsnachweis.

Ist die Gebühr auch bei Ablehnung fällig?

Ja. Die Gebühr entsteht für die Bearbeitung des Antrags, nicht für die Genehmigung. Bei Ablehnung wird sie regelmäßig ermäßigt, aber nicht erlassen. Eine Bauvoranfrage vorab kostet deutlich weniger und klärt die entscheidende Frage oft schon.

Warum nennt dieser Rechner keine Zahl je Bundesland?

Weil es sie nicht gibt. Baugebühren sind Sache der Gebührenordnungen der sechzehn Länder, zusätzlich vielerorts kommunales Satzungsrecht — mit jeweils eigenen Sätzen, Mindestbeträgen und Pauschalen. Eine belastbare Zahl je Land würde eine eigene, geprüfte Datenquelle voraussetzen, die hier bewusst nicht behauptet wird. Die verbindliche Zahl nennt ausschließlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Gilt die Schätzung für Gartenhaus, Garage, Carport und die anderen Vorhabenarten gleichermaßen?

Ja, mit einer Ausnahme. Für Gartenhaus, Garage, Carport, Terrassenüberdachung, Wintergarten, Schwimmbecken und sonstige Nebenanlage gilt derselbe Rohbauwert aus Rauminhalt und Bauweise, nach unten begrenzt durch die Mindestgebühr — nur diese beiden Größen unterscheiden sich von Vorhaben zu Vorhaben. Allein die Einfriedung fällt heraus: Zaun, Mauer und Sichtschutz haben kaum umbauten Raum, weshalb hier praktisch immer die Mindestgebühr greift.