Wenn die Prüfung „genehmigungspflichtig" ergibt, ist die nächste Frage praktisch: Was muss auf den Tisch der Behörde? Der Umfang ist überschaubarer, als der Begriff Bauantrag vermuten lässt — aber eine Hürde gibt es.
Die Unterlagen im Einzelnen
Lageplan im Maßstab 1:500
Erstellt auf Grundlage eines amtlichen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster. Eingetragen werden das geplante Gebäude, seine Abstände zu allen Grundstücksgrenzen, die vorhandene Bebauung und die Erschließung.
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
Grundriss, alle Ansichten und mindestens ein Schnitt. Aus den Ansichten müssen Wandhöhe und Firsthöhe ablesbar sein, aus dem Schnitt der Aufbau.
Baubeschreibung
Angaben zu Nutzung, Konstruktion, Baustoffen, Gründung und Dachdeckung. Bei Nebenanlagen meist ein bis zwei Seiten.
Nachweis der Abstandsflächen
Rechnerische Darstellung mit Wandhöhe, Koeffizient und Ergebnis, in den Lageplan eingetragen. Wird die privilegierte Grenzbebauung in Anspruch genommen, ist dies mit den maßgeblichen Längen zu belegen.
Berechnung des Rauminhalts
Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche, je nachdem, was die Landesbauordnung abfragt. Diese Zahl bestimmt außerdem die Gebühr.
Amtlicher Katasterauszug
Beim Katasteramt oder online über das Landesportal zu beziehen, meist gegen eine geringe Gebühr.
Wer unterschreiben darf
Bauvorlageberechtigt sind je nach Landesrecht insbesondere in die Architektenliste eingetragene Architektinnen und Architekten sowie entsprechend qualifizierte Bauingenieurinnen und Bauingenieure.
Einzelne Länder sehen für kleine Nebenanlagen Erleichterungen vor. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, sagt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde — diese eine Frage lässt sich telefonisch klären, weil sie keine Auslegung erfordert.
Die Reihenfolge, die Zeit spart
- Zuständige Behörde ermitteln. Untere Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde oder des Landkreises; in kreisfreien Städten das Bauordnungsamt.
- Bebauungsplan einsehen. Bevor irgendjemand zeichnet: Ist eine Nebenanlage an dieser Stelle überhaupt zulässig? Welche Dachform, welche Höhe ist festgesetzt?
- Entwurfsverfasser beauftragen. Für ein Gartenhaus ein überschaubarer Auftrag — fragen Sie nach einem Festpreis.
- Unterlagen zusammenstellen. In der von der Behörde geforderten Anzahl an Ausfertigungen; viele Länder nehmen inzwischen digital entgegen.
- Einreichen. Die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit vollständigen Unterlagen.
Kosten und Dauer
Die Behördengebühr bemisst sich in den meisten Gebührenordnungen nach den Rohbaukosten, gegen eine Mindestgebühr. Für ein Gartenhaus bleibt sie deshalb klein — bei welcher Summe genau, hängt von der Gebührenordnung Ihres Landes und teils Ihrer Kommune ab; eine Größenordnung liefert der Gebührenrechner, der bewusst eine Spanne und keinen Einzelwert ausgibt.
Der größere Posten ist regelmäßig nicht die Gebühr, sondern das Honorar des Entwurfsverfassers.
Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Behörde und Vorhaben zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Unvollständige Unterlagen verlängern das Verfahren erheblich, weil die Frist erst mit Vollständigkeit beginnt.
Die Gebühr fällt auch bei Ablehnung an. Sie entsteht für die Bearbeitung, nicht für die Genehmigung.
Die günstigere Vorstufe
Ist unklar, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, klärt eine Bauvoranfrage genau diese Frage zu einem Bruchteil der Kosten — und der Bauvorbescheid bindet die Behörde anschließend.
