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Genehmigungscheck

Baugenehmigung

Auch: Bauerlaubnis

Rechtsstand: 04.08.2026

Was bedeutet „Baugenehmigung“?

Die Baugenehmigung ist der Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass einem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie wird auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig; die Gebühr richtet sich nach den Rohbaukosten.

Rechtsgrundlage: § 63 ff. MBO und die entsprechenden Vorschriften der LänderStand: 04.08.2026

Der Bauantrag ist von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben — in der Regel einer Architektin oder einem Bauingenieur. Für kleine Nebenanlagen sehen einzelne Länder Erleichterungen vor.

Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Behörde und Vorhaben typischerweise zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.

Die Genehmigung erlischt, wenn innerhalb ihrer Geltungsdauer nicht mit der Ausführung begonnen wird; die Länder setzen dafür regelmäßig drei Jahre an, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf Antrag.

Beispiel

Das Beispielhaus mit 31,2 m³ liegt in Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein über der Schwelle des Katalogs. Dort ist für dieses Gartenhaus ein Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung erforderlich — bei identischen Maßen und identischer Bauweise, während es in acht anderen Ländern ohne jedes Verfahren errichtet werden darf.

Häufiger Irrtum

Die Baugenehmigung gilt als Prüfung sämtlicher Vorschriften. In dem vereinfachten Verfahren, das die Länder für kleine Vorhaben vorsehen, prüft die Behörde nur einen gesetzlich benannten Ausschnitt — im Kern das Bauplanungsrecht und einzelne bauordnungsrechtliche Anforderungen. Was außerhalb dieses Prüfprogramms liegt, bleibt in Ihrer Verantwortung, obwohl eine Genehmigung vorliegt.

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