ThürBO · Wintergärten
Wintergarten in Thüringen ohne Baugenehmigung
Was die Thüringer Bauordnung (ThürBO) für Wintergärten vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Wintergarten in Thüringen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 20 m² Brutto-Grundfläche, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit einer Grundfläche bis zu 20 m² und 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Wintergarten in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Thüringen bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle TH | 20 m² |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Thüringen
In Thüringen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, deren Nutzung mit einem Gewerbe- oder Industriegebiet vergleichbar ist, genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Die Einwilligung, die der Nachbar erteilen muss
Nach § 34 Abs. 1 ThürNRG dürfen in oder an einer Außenwand, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60 Grad zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, Fenster oder Türen mit einem Abstand von 2,50 m oder weniger nur angebracht werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat. Absatz 5 erstreckt das auf Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile, die einen Ausblick zum Nachbargrundstück gewähren; gemessen wird vom grenznächsten Punkt des Bauteils.
Absatz 2 unterscheidet Thüringen von den meisten Ländern: Die Einwilligung muss erteilt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Nachbar hat also kein freies Ermessen. Wer einen unbeheizten Wintergarten mit undurchsichtiger Verglasung zur Grenze hin plant, kann sich darauf berufen — und das Gesetz stellt daneben mehrere Fälle ganz frei, unter anderem nicht zu öffnende Lichtöffnungen, deren Unterkante mindestens 1,80 m über dem Fußboden des zu erhellenden Raumes liegt oder die undurchsichtig sind.
Auf die Form kommt es an. Hat der Nachbar eingewilligt, muss er mit später zu errichtenden baulichen Anlagen einen Abstand von 2 m von diesem Fenster einhalten — aber nur, wenn die Einwilligung schriftlich erteilt ist; die Unterzeichnung der Bauunterlagen genügt ausdrücklich nicht. Umgekehrt ist der Anspruch auf Beseitigung ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Anbringen Klage erhoben hat.
Weitere Ausnahmen betreffen Lichtschächte und Öffnungen unterhalb der angrenzenden Erdoberfläche, Fenster zur Belichtung oder Belüftung von Ställen in Dorfgebieten und Außenwände gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und Gewässern von mindestens 3 m Breite. Auch der Fall, dass das Baurecht die Anbringung gebietet, ist freigestellt — dann kann der Nachbar keine Einwilligung verlangen, die das Baurecht ihm ohnehin abnimmt.
Das Dach des Wintergartens fällt unter den Achten Abschnitt: Niederschlagswasser darf weder auf das Nachbargrundstück tropfen noch dorthin abgeleitet werden. Wer aus besonderem Rechtsgrund verpflichtet ist, solches Wasser aufzunehmen, darf auf eigene Kosten Sammel- und Abflusseinrichtungen anbringen. Ein an das Haus angebauter Wintergarten verändert die Dachfläche und damit die abzuführende Wassermenge — die vorhandene Rinne ist deshalb Teil der Planung, nicht ihr Rest.
Soll der Wintergarten beheizt werden, kommt der Vierte Abschnitt hinzu. Er regelt das Höherführen von Abgasanlagen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen und gibt dem Eigentümer des niedrigeren Gebäudes einen Duldungsanspruch gegen den des höheren: Schornstein und Lüftungsleitung dürfen an dessen Wand befestigt werden, wenn die Höherführung für die Betriebsfähigkeit erforderlich ist und anders nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann. Anzeigepflicht, Schadensersatz und Entschädigung sind in demselben Abschnitt in eigenen Vorschriften geregelt.
Wer einen Anschluss für Wasser, Strom oder Wärme durch das Nachbargrundstück führen muss, findet die Duldungspflicht im Sechsten Abschnitt, zusammen mit den Regeln über Unterhaltung, Anzeige, Schadensersatz und das Anschlussrecht des Duldungspflichtigen. Und für alles zusammen gilt der Zwölfte Abschnitt: Die Ansprüche aus dem Gesetz verjähren. Wer eine Beeinträchtigung jahrelang hinnimmt, verliert sie — was für den Bauherrn eines Wintergartens genauso gilt wie für den Nachbarn, der sich daran stört.
§§ 17 bis 20, §§ 26 bis 33, §§ 34 bis 38 und § 53 ThürNRGQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: „Nachbarrecht in Thüringen“, Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, mit dem Wortlaut des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes im Anhang.
Besonderheiten Thüringens
- Die Freistellung gilt nur für den unbeheizten Wintergarten aus lichtdurchlässigen Baustoffen.
- Neben den 20 m² Grundfläche gilt eine zweite Grenze von 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
- Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Thüringen in § 63 ThürBO. § 60 ThürBO regelt Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden und wird häufig verwechselt.
- Die Grenzbebauung steht in Thüringen in § 6 Abs. 7, nicht in Absatz 8.
Bundesweit gültige Hinweise
- Sieben Länder haben den Wintergarten inzwischen in ihren Katalog aufgenommen, meist beschränkt auf den unbeheizten Anbau an ein Wohnhaus der Gebäudeklassen 1 bis 3. In den übrigen neun Ländern bleibt er genehmigungspflichtig.
- Für jeden beheizten Wintergarten gelten zusätzlich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Wärmeschutz — unabhängig davon, ob ein Verfahren stattfindet.
Häufige Fragen: Wintergarten in Thüringen
Braucht einen Wintergarten in Thüringen eine Baugenehmigung?
Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 20 m² bleibt, so § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte.
Welcher Grenzabstand gilt in Thüringen für Wintergärten?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 ThürBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Gilt die Regel in Thüringen auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo ThürBO großzügiger wäre.
