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Genehmigungscheck

BbgBO · Wintergärten

Wintergarten in Brandenburg ohne Baugenehmigung

Was die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) für Wintergärten vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Wintergarten in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?

Bis 20 Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBOStand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche und 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt.

§ 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Das Rechenbeispiel ist ein Wintergarten in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Brandenburg bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.

Rechenbeispiel: Maße für einen Wintergarten in marktüblicher Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Brandenburgs.
Grundfläche (außen)12,00 m²
Mittlere Höhe2,70 m
Brutto-Rauminhalt32,4 m³
Schwelle BB20 m²
Erforderliche Abstandsfläche3,00 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Brandenburg

In Brandenburg beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 Meter.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 BbgBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, einschließlich auf ihren Dächern errichteten Solaranlagen, mit einer mittleren Wandhöhe der grenznahen Wand bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten. Die Länge der die Abstandsflächentiefe nicht einhaltenden Anlagen darf auf einem Grundstück insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BbgBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Drei Meter: der weiteste Fensterabstand Deutschlands

Ein Wintergarten besteht fast vollständig aus Glas, und Glas an der Grenze ist im Nachbarrecht ein eigener Tatbestand. Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz setzt dabei den weitesten Abstand aller Länder: In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60 Grad zur Grenze verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 3 m vom grenznächsten Punkt bis zur Grenze eingehalten werden soll. Hessen und Thüringen verlangen an derselben Stelle 2,50 m, Nordrhein-Westfalen 2 m.

Die Zustimmung ist entbehrlich, wenn eine der Ausnahmen greift. Das Gesetz nennt lichtdurchlässige Wandbauteile, sofern sie undurchsichtig, schalldämmend und gegen Feuereinwirkung widerstandsfähig sind, Außenwände gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und Gewässern von jeweils mehr als 2 m Breite, Fälle, in denen öffentlich-rechtliche Vorschriften Fenster und Türen verlangen, und Fälle, in denen keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Die letzte Ausnahme ist für einen unbeheizten Wintergarten mit satiniertem Glas zur Grenze hin der praktisch gangbare Weg.

Wer bereits gebaut hat, sollte die Frist kennen. Der Anspruch auf Beseitigung einer zustimmungsbedürftigen Einrichtung mit zu geringem Abstand ist ausgeschlossen, wenn nicht bis zum Ablauf des auf die Anbringung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben worden ist. Das ist die kürzeste Frist unter den hier verglichenen Ländern — Rheinland-Pfalz und Thüringen räumen zwei Jahre ab dem Anbringen ein.

Umgekehrt bindet die einmal erteilte Zustimmung auch den Nachbarn: Von einem Fenster oder einem zum Betreten bestimmten Bauteil, dem er schriftlich zugestimmt hat oder das nach bisherigem Recht angebracht worden ist, müssen er und seine Rechtsnachfolger mit einem später errichteten Bauwerk mindestens 3 m Abstand einhalten. Das gilt nicht, wenn das spätere Bauwerk den Lichteinfall nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt. Eine schriftliche Zustimmung ist damit für beide Seiten mehr als eine Höflichkeit.

Das Dach des Wintergartens fällt unter den Abschnitt über Dachtraufe und Abwässer. Bauliche Anlagen sind so einzurichten, dass Niederschlagswasser weder auf das Nachbargrundstück tropft oder dorthin abgeleitet wird noch — wenn es auf das eigene Grundstück abgeleitet ist — von dort übertritt. Für die Bepflanzung davor gilt eine Regel, die Brandenburg mit wenigen Ländern teilt: Bei Anpflanzungen über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe sind bei Obstbäumen 2 m, bei sonstigen Bäumen 4 m und im Übrigen für jeden Teil der Anpflanzung mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden einzuhalten.

§§ 20 bis 22, § 37 und § 52 BbgNRGQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz vom 28. Juni 1996, Landesrechtsportal BRAVORS des Landes Brandenburg.

Besonderheiten Brandenburgs

  • Die Freistellung gilt nur für den unbeheizten Wintergarten aus lichtdurchlässigen Baustoffen. Sobald geheizt wird, ist er genehmigungspflichtig — und das Gebäudeenergiegesetz stellt zusätzliche Anforderungen.
  • Neben den 20 m² Grundfläche gilt eine zweite Grenze von 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
  • Maßgeblich ist die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018. Die bis Juni 2016 geltende Vorgängerfassung von 2008 ist außer Kraft, wird im Netz aber weiterhin verlinkt — sie enthielt unter anderem eine Abstandsflächentiefe von 0,5 H.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Sieben Länder haben den Wintergarten inzwischen in ihren Katalog aufgenommen, meist beschränkt auf den unbeheizten Anbau an ein Wohnhaus der Gebäudeklassen 1 bis 3. In den übrigen neun Ländern bleibt er genehmigungspflichtig.
  • Für jeden beheizten Wintergarten gelten zusätzlich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Wärmeschutz — unabhängig davon, ob ein Verfahren stattfindet.

Häufige Fragen: Wintergarten in Brandenburg

Braucht einen Wintergarten in Brandenburg eine Baugenehmigung?

Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 20 m² bleibt, so § 61 Abs. 2 Nr. 1 BbgBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte.

Welcher Grenzabstand gilt in Brandenburg für Wintergärten?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 BbgBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Brandenburg auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo BbgBO großzügiger wäre.