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Genehmigungscheck

BremBO · Wintergärten

Wintergarten in Bremen ohne Baugenehmigung

Was die Bremische Landesbauordnung (BremBO) für Wintergärten vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Wintergarten in Bremen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 30 Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremBOStand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten (Veranden, Wintergärten) bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis 3,50 Meter.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 BremBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Das Rechenbeispiel ist ein Wintergarten in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Bremen bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.

Rechenbeispiel: Maße für einen Wintergarten in marktüblicher Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Bremens.
Grundfläche (außen)12,00 m²
Mittlere Höhe2,70 m
Brutto-Rauminhalt32,4 m³
Schwelle HB30 m²
Erforderliche Abstandsfläche3,00 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Bremen

In Bremen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter.

§ 6 Abs. 6 Satz 1 BremBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BremBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

In Bremen gibt es kein Fensterrecht

Dreizehn Länder regeln privatrechtlich, wie nah ein Fenster an die Grundstücksgrenze darf. Bremen gehört nicht dazu. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat 2019 festgehalten, dass Mecklenburg-Vorpommern „neben den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das einzige Bundesland“ ohne Nachbarrechtsgesetz ist — und mit dem Gesetz fehlt auch der Abschnitt über das Fenster- und Lichtrecht, den fast alle anderen Länder führen.

Für einen Wintergarten ist das der praktisch wichtigste Unterschied zu den Nachbarländern. In Niedersachsen braucht ein Fenster in einer Wand, die in einem Winkel bis zu 75 Grad zur Grenze verläuft, ab einem Abstand unter 2,5 m die Einwilligung des Nachbarn; in Nordrhein-Westfalen liegt die Schwelle bei 60 Grad und 2 m. In Bremen gibt es diese zweite Prüfung nicht: Wenn die Bremische Landesbauordnung den verglasten Anbau an dieser Stelle zulässt, ist er auch privatrechtlich nicht wegen des Ausblicks angreifbar.

Das heißt nicht, dass gar nichts gilt. § 903 BGB stellt den Grundsatz auf, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Die Einschränkungen dieses Grundsatzes sind es, die das Nachbarrecht ausmachen — und in Bremen kommen sie ausschließlich aus dem BGB.

§ 906 BGB ist dabei die zentrale Vorschrift. Der Eigentümer kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als sie die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Für einen Wintergarten sind zwei Einwirkungen denkbar: geblendetes Licht aus der Verglasung und Wärme, die eine grenznahe Glasfläche abstrahlt. Beides ist an dieser Schwelle zu messen und nicht an einem Metermaß.

Eine wesentliche Beeinträchtigung muss der Nachbar ausnahmsweise dennoch hinnehmen, wenn sie durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und sich nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindern lässt. In diesem Fall gibt § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ihm einen Ausgleich in Geld — allerdings nur, soweit die Einwirkung die ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

§ 1004 BGB gibt schließlich den Anspruch, mit dem all das durchgesetzt wird: Beseitigung einer bestehenden und Unterlassung einer drohenden Beeinträchtigung, soweit der Eigentümer sie nicht zu dulden hat. Weil diese Maßstäbe im Einzelfall bestimmt werden, gewinnt man in Bremen Freiheit und verliert Planungssicherheit. Eine schriftliche Verständigung mit dem Nachbarn über Lage, Höhe und Verglasung ersetzt hier die Norm, die es nicht gibt.

§ 903, § 906 und § 1004 BGB; kein LandesnachbarrechtQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus

Gelesen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3232 vom 27. Februar 2019: Mecklenburg-Vorpommern ist „neben den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das einzige Bundesland, das nicht über ein Nachbarrechtsgesetz verfügt“.

Besonderheiten Bremens

  • Bremen stellt darauf ab, dass der Vorbau nur dem vorübergehenden Aufenthalt dient. Ein beheizter, ganzjährig genutzter Wohnraum fällt nicht darunter.
  • Das Land Bremen umfasst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit getrennten Bauordnungsämtern; die Landesbauordnung gilt für beide.
  • Die Vorschriftensammlung Bremens lässt keine stabile Direktverlinkung einzelner Paragraphen zu. Der Link führt auf die Sammlung; die BremBO ist dort über die Suche erreichbar.
  • Bremen regelt die Abstandsflächentiefe in § 6 Abs. 6, nicht wie die meisten Länder in Absatz 5.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Sieben Länder haben den Wintergarten inzwischen in ihren Katalog aufgenommen, meist beschränkt auf den unbeheizten Anbau an ein Wohnhaus der Gebäudeklassen 1 bis 3. In den übrigen neun Ländern bleibt er genehmigungspflichtig.
  • Für jeden beheizten Wintergarten gelten zusätzlich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Wärmeschutz — unabhängig davon, ob ein Verfahren stattfindet.

Häufige Fragen: Wintergarten in Bremen

Braucht einen Wintergarten in Bremen eine Baugenehmigung?

Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 30 m² bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 BremBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Feuerstätte.

Welcher Grenzabstand gilt in Bremen für Wintergärten?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 6 Satz 1 BremBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Bremen auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo BremBO großzügiger wäre.