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Genehmigungscheck

HBO · Carports

Carport in Hessen ohne Baugenehmigung

Was die Hessische Bauordnung (HBO) für Carports vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Carport in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

Bis 50 Brutto-Grundfläche, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m.

Rechtsgrundlage: § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2Stand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche.

§ 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2Primärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Das Rechenbeispiel ist ein Carport in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Hessen bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.

Rechenbeispiel: Maße für einen Carport in marktüblicher Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Hessens.
Grundfläche (außen)12,00 m²
Mittlere Höhe2,70 m
Brutto-Rauminhalt32,4 m³
Schwelle HE50 m²
Erforderliche Abstandsfläche2,50 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Hessen

In Hessen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 2,50 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 15,00 m Wandlänge über alle Grenzen zusammen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt allgemein 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. Das jeweilige Maß ist auf volle 0,10 m abzurunden. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke. Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein.

§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wohin das Wasser vom Carportdach abläuft

Ein Carport hat eine große, geschlossene Dachfläche und steht meist so nah an der Grenze, wie das Baurecht es zulässt. Damit wird eine Vorschrift wichtig, die mit der Genehmigungsfrage nichts zu tun hat: Nach dem Siebten Abschnitt des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes müssen Eigentümer und Nutzungsberechtigte ihre baulichen Anlagen so einrichten, dass Niederschlagswasser weder auf das Nachbargrundstück tropft noch dorthin abgeleitet wird.

Die Pflicht geht weiter, als die meisten annehmen. Sie verbietet nicht nur die Ableitung, sondern auch, dass Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück abgeleitet ist, von dort auf das Nachbargrundstück übertritt. Eine Rinne, die das Wasser des Carportdachs sammelt und einen halben Meter neben der Grenze auf verdichteten Boden entlässt, genügt dem Wortlaut also nicht, wenn es von dort weiterläuft. Ausgenommen sind allein freistehende Mauern entlang öffentlicher Straßen und Grünflächen.

Das Gesetz kennt für den umgekehrten Fall eine Selbsthilfe. Wer aus besonderem Rechtsgrund verpflichtet ist, das von den baulichen Anlagen eines Nachbargrundstücks tropfende oder abgeleitete Wasser aufzunehmen, darf auf eigene Kosten besondere Sammel- und Abflusseinrichtungen an der baulichen Anlage des traufberechtigten Nachbarn anbringen und muss sie unterhalten. Wer ein Carport plant, klärt die Entwässerung deshalb besser vor dem Aufstellen als nach dem ersten Starkregen.

Wird das Carport an die Grenze gestellt und mit einer geschlossenen Wand versehen, kommt der Zweite Abschnitt ins Spiel. Eine Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze, aber ganz auf dem eigenen Grundstück errichtete Wand; eine Nachbarwand steht auf der Grenze selbst und dient den Bauwerken beider Grundstücke als Abschlusswand oder zur Aussteifung. Der Unterschied ist folgenreich: Eine Nachbarwand darf nur mit Einwilligung des Nachbarn errichtet werden, eine Grenzwand nicht.

Baut der Nachbar später an eine vorhandene Grenzwand an, schuldet er dafür eine Vergütung, die sich nach dem Wert der genutzten Wand bemisst und mit der Rohbauabnahme des Anbaus fällig wird. Er ist außerdem verpflichtet, die Fuge zwischen der Wand und seinem herangebauten Bauwerk auf eigene Kosten bündig mit dessen Außenfläche zu schließen. Wer ein Carport als Grenzwand ausführt, sollte das im Blick behalten — die Wand kann Jahre später zur gemeinsamen Sache werden.

Nimmt eine Nachbarwand vom angrenzenden Grundstück mehr Bodenfläche in Anspruch, als das Gesetz vorsieht, ist das bei der Festsetzung der Vergütung angemessen zu berücksichtigen. Und beseitigt der Eigentümer einer Nachbarwand diese ganz oder teilweise, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet er dem anbauberechtigten Nachbarn Ersatz für die verlorene Anbaumöglichkeit — ein Anspruch, der erst mit der Fertigstellung des Rohbaus des späteren Bauwerks entsteht.

§§ 1 bis 10 und §§ 26, 27 HNRGQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Hessisches Nachbarrechtsgesetz vom 24. September 1962, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. September 2022; ergänzend „Nachbarrecht — Eine Orientierungshilfe“ des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat, Stand Mai 2026.

Besonderheiten Hessens

  • Die genehmigungsfreien Vorhaben führt Hessen in der Anlage zur HBO; § 63 HBO verweist lediglich darauf. Hessen spricht dabei von „baugenehmigungsfreien“, nicht von „verfahrensfreien“ Bauvorhaben.
  • Hessen setzt das Mindestmaß bei 2,50 m an, nicht bei 3 m. Zahlreiche Übersichten im Netz führen für Hessen weiterhin 3 m.
  • Das errechnete Maß wird auf volle 0,10 m abgerundet — eine hessische Besonderheit, die sonst kein Land kennt.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Der Carport ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Er fällt unter dieselbe Nummer des Katalogs und dieselbe Flächenschwelle.
  • Maßgeblich ist die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche.

Häufige Fragen: Carport in Hessen

Braucht einen Carport in Hessen eine Baugenehmigung?

Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 50 m² bleibt, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.2. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.

Welcher Grenzabstand gilt in Hessen für Carports?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,5 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 HBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 2,5 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 15 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Hessen auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo HBO großzügiger wäre.