Zum Inhalt springen
GenehmigungscheckGenehmigungscheck
Genehmigung prüfen

HBO · Terrassenüberdachungen

Terrassenüberdachung in Hessen ohne Baugenehmigung

Was die Hessische Bauordnung (HBO) für Terrassenüberdachungen vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

Ohne Größengrenze verfahrensfrei, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m.

Rechtsgrundlage: § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13Stand: 04.08.2026

Werbung wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen.

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3.

§ 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13Primärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Das Rechenbeispiel ist eine Terrassenüberdachung in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Hessen nennt dafür überhaupt keine Größe. Weder die 12,00 m² noch die 32,4 m³ entscheiden hier über die Verfahrensfreiheit.

Rechenbeispiel: Maße für eine Terrassenüberdachung in marktüblicher Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Hessens.
Grundfläche (außen)12,00 m²
Mittlere Höhe2,70 m
Brutto-Rauminhalt32,4 m³
Schwelle HEohne Größengrenze
Erforderliche Abstandsfläche2,50 m
Ergebnisverfahrensfrei

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Hessen

In Hessen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,50 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 2,50 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 15,00 m Wandlänge über alle Grenzen zusammen.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 1. allgemein 0,4 H, 2. in Gewerbe- und Industriegebieten, ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung, sowie für Windkraftanlagen im Außenbereich 0,2 H. Das jeweilige Maß ist auf volle 0,10 m abzurunden. In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 27.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke. Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein.

§ 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 und 3, Satz 2 und 3 HBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wo die Fläche fehlt, zählen zwei andere Bedingungen

Unter den sechzehn Landeskatalogen nennen nur zwei für die Terrassenüberdachung keine Flächenzahl: Hessen und das Saarland. Der Unterschied liegt in dem, was an die Stelle der Zahl tritt. Das Saarland begnügt sich mit einem einzigen Wort ohne jede weitere Bedingung — „Terrassenüberdachungen“ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO). Hessen setzt stattdessen zwei Bedingungen an die Stelle der Fläche. Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 1.13, stellt frei: „Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 3“. Die beiden Nachbarpositionen derselben Anlage zeigen, wie ungewöhnlich das ist: Nr. 1.12 begrenzt den Wintergarten auf 30 m² Grundfläche, Nr. 1.14 die Balkonüberdachung ebenso — beide unter denselben Gebäudeklassen 1 bis 3, aber mit einer Zahl. Nr. 1.13 hat keine.

Die Gebäudeklassen, von denen die Freistellung abhängt, definiert § 2 Abs. 4 HBO vor allem nach Höhe und Größe. Gebäudeklasse 1 und 2 erfassen Gebäude bis 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von zusammen höchstens 400 m² Brutto-Grundfläche — freistehend in Klasse 1, alle übrigen in Klasse 2. Gebäudeklasse 3 fängt auf, was diese Größenordnung überschreitet, aber noch unter 7 m bleibt: „sonstige Gebäude bis zu 7 m Höhe“, ohne eigene Grenze bei Einheiten oder Fläche. Erst Gebäudeklasse 4 und 5 — mehr als 7 m, oder mehr als 13 m — fallen aus Nr. 1.13 heraus. Gemessen wird die Höhe an der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist, nicht an der Dachspitze.

Was „erdgeschossig“ bedeutet, sagt das Gesetz nicht. § 2 HBO definiert Gebäude, Gebäudeklassen und Geschosse, aber keine eigene Bedeutung für diesen Begriff — er kommt in der Anlage nur beiläufig vor, bei erdgeschossigen Garagen, erdgeschossigen untergeordneten Gebäuden und erdgeschossigen Zelten, stets ohne Erläuterung. Maßgeblich ist deshalb das allgemeine Verständnis: ebenerdig, im Erdgeschoss gelegen. Eine Terrassenüberdachung auf einer Dachterrasse oder einem Balkon im Obergeschoss fällt damit nicht unter Nr. 1.13 — je nach Ausführung kommt stattdessen die Balkonüberdachung nach Nr. 1.14 mit deren 30 m² in Betracht, oder keine Freistellung greift überhaupt.

Freigestellt heißt auch hier nicht anforderungsfrei. Nr. 1.13 verweist selbst auf „den Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 3“ derselben Anlage, und der verlangt konkret: Das Vorhaben darf erst ausgeführt werden, wenn eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat. Keine Behörde prüft die Statik vor dem Bau — aber eine qualifizierte Person muss es tun, bevor der erste Pfosten steht.

Die Anlage erlaubt ausdrücklich „Teilverglasungen“ innerhalb der Freistellung — nur eine vollständige Verglasung, die aus der offenen Terrasse einen geschlossenen Raum macht, dürfte danach kein Fall der Nr. 1.13 mehr sein, sondern ein Wintergarten nach Nr. 1.12 mit dessen eigener 30-m²-Grenze; wo genau diese Linie verläuft, sagt die Anlage selbst nicht. Sobald verglaste Flächen zur Nachbargrenze hin entstehen, greift unabhängig davon das Fenster- und Lichtrecht des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes — mit eigenem Winkel- und Abstandsmaß, das die Wintergarten-Seite dieses Landes im Einzelnen führt. Wer teilverglast, liest diese Vorschrift deshalb vor dem Bau mit, nicht erst beim Widerspruch des Nachbarn.

§ 63 i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 1.12 bis 1.14 und Abschnitt IV Nr. 3, § 2 Abs. 4 und § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO; §§ 11 bis 13 HNRGQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 01.10.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2025 (GVBl. Nr. 66), Anlage zu § 63 Nr. 1.12 bis 1.14 und Abschnitt IV Nr. 3 sowie § 2 Abs. 4 und § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO, gelesen in der amtlichen Broschüre „Hessische Bauordnung (HBO) 2018 mit Änderung vom Oktober 2025“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Stand Oktober 2025) und zur Gegenprobe zeichengleich bei der nichtamtlichen Ausgabe von weise-software.de; rv.hessenrecht.hessen.de lieferte an diesem Tag nur ein JavaScript-Gerüst ohne Text.

Besonderheiten Hessens

  • Hessen nennt für die Terrassenüberdachung keine Flächengrenze. Maßgeblich ist stattdessen, dass die Terrasse erdgeschossig ist und das Gebäude zu den Gebäudeklassen 1 bis 3 gehört. Weil das Werkzeug ohne Flächenschwelle nicht rechnen kann, wird diese Zeile hier nicht bewertet — prüfen Sie die Voraussetzungen der Anlage.
  • Die genehmigungsfreien Vorhaben führt Hessen in der Anlage zur HBO; § 63 HBO verweist lediglich darauf. Hessen spricht dabei von „baugenehmigungsfreien“, nicht von „verfahrensfreien“ Bauvorhaben.
  • Hessen setzt das Mindestmaß bei 2,50 m an, nicht bei 3 m. Zahlreiche Übersichten im Netz führen für Hessen weiterhin 3 m.
  • Das errechnete Maß wird auf volle 0,10 m abgerundet — eine hessische Besonderheit, die sonst kein Land kennt.

Bundesweit gültige Hinweise

  • Der Anbau an das Wohnhaus ist hier — anders als beim Gartenhaus — vorausgesetzt und schadet der Verfahrensfreiheit nicht.
  • Sobald die Überdachung seitlich geschlossen oder verglast wird, ist sie keine offene Überdachung mehr und wird wie ein Wintergarten behandelt.

Alle acht Vorhabenarten in Hessen im Überblick — mit HBO, Abstandsflächen und Grenzbebauung.

Werbung wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen.

Häufige Fragen: Terrassenüberdachung in Hessen

Braucht eine Terrassenüberdachung in Hessen eine Baugenehmigung?

Nein, ohne Größengrenze verfahrensfrei, so § 63 HBO i. V. m. Anlage Nr. 1.13. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.

Welcher Grenzabstand gilt in Hessen für Terrassenüberdachungen?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 2,5 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1, 3 und 4 HBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 2,5 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 15 m Länge zulässig.

Gilt die Regel in Hessen auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo HBO großzügiger wäre.

Werbung wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen.