Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung
Was die Bremische Landesbauordnung (BremBO) für Gartenhäuser vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung sein?
Bis 12 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremBOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 Quadratmeter, Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich.
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Gartenhaus in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Bremen bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle HB | 12 m² |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Bremen
In Bremen beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 Meter.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz
Bremen ist eines von drei Ländern ohne eigenes Nachbarrechtsgesetz. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das 2019 ausdrücklich festgehalten: Mecklenburg-Vorpommern sei „neben den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das einzige Bundesland, das nicht über ein Nachbarrechtsgesetz verfügt“. Für ein Gartenhaus in Bremen heißt das, dass neben der Bremischen Landesbauordnung nur die §§ 903 bis 924 BGB gelten — und sonst nichts.
Praktisch fehlen damit genau die Regeln, die anderswo den Streit am Zaun entscheiden. Es gibt keine gesetzliche Einfriedungspflicht und kein Rechtseinfriedungsgebot: Niemand kann vom Nachbarn verlangen, dass er einen Zaun setzt. Es gibt auch keine gestaffelten Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken, wie sie Niedersachsen nebenan in einer sechsstufigen Tabelle führt. Wer in Bremen einen Ratgeber liest, der solche Abstände nennt, liest über ein anderes Land.
Was bleibt, ist das BGB, und es beantwortet einen Teil der Fragen präzise. § 910 BGB erlaubt es, herüberragende Wurzeln und Zweige selbst abzuschneiden und zu behalten, wenn sie die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen und der Nachbar einer Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Wurzeln dürfen sogar ohne vorherige Fristsetzung entfernt werden. Das Selbsthilferecht endet dort, wo der Baum durch den Rückschnitt absterben würde.
Für den Zaun auf der Grenze gelten die §§ 921 und 922 BGB. Eine Einrichtung, die zur Grenze zweier Grundstücke gehört und beiden zum Vorteil dient, gilt im Zweifel als gemeinschaftlich. Beide dürfen sie benutzen, soweit sie den anderen nicht stört, die Unterhaltungskosten tragen sie gemeinsam, und keiner darf sie ohne Zustimmung des anderen beseitigen oder ändern, solange der andere ein Interesse an ihrem Fortbestand hat. Wer einen alten Grenzzaun ersetzen will, braucht deshalb das Einverständnis des Nachbarn — auch in Bremen.
§ 906 BGB zieht die Grenze für Geräusche, Gerüche und ähnliche Einwirkungen: hinzunehmen ist, was die Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Und § 907 BGB gibt einen Anspruch darauf, dass Anlagen auf dem Nachbargrundstück gar nicht erst errichtet werden, wenn mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass von ihnen eine unzulässige Einwirkung ausgeht. Weil verbindliche Maße fehlen, ist eine schriftliche Absprache mit dem Nachbarn in Bremen mehr wert als in jedem anderen Land — sie ersetzt die Norm, die es nicht gibt.
§§ 903 bis 924 BGB; kein LandesnachbarrechtQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — Sekundärquelle, Prüfung steht aus
Gelesen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3232 vom 27. Februar 2019: Mecklenburg-Vorpommern ist „neben den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das einzige Bundesland, das nicht über ein Nachbarrechtsgesetz verfügt“.
Besonderheiten Bremens
- Bremen nennt das Gartengerätehaus ausdrücklich und räumt ihm mit 12 m² zwei Quadratmeter mehr ein als sonstigen eingeschossigen Gebäuden.
- Maßgeblich ist auch hier die Grundfläche, nicht der Rauminhalt.
- Das Land Bremen umfasst die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit getrennten Bauordnungsämtern; die Landesbauordnung gilt für beide.
- Die Vorschriftensammlung Bremens lässt keine stabile Direktverlinkung einzelner Paragraphen zu. Der Link führt auf die Sammlung; die BremBO ist dort über die Suche erreichbar.
- Bremen regelt die Abstandsflächentiefe in § 6 Abs. 6, nicht wie die meisten Länder in Absatz 5.
Häufige Fragen: Gartenhaus in Bremen
Braucht ein Gartenhaus in Bremen eine Baugenehmigung?
Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 12 m² bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.
Welcher Grenzabstand gilt in Bremen für Gartenhäuser?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 6 Satz 1 BremBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Gilt die Regel in Bremen auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo BremBO großzügiger wäre.
