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Genehmigungscheck

Gartenhaus in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung

Was die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) für Gartenhäuser vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.

Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Wie groß darf ein Gartenhaus in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung sein?

Bis 30 Brutto-Rauminhalt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Bei 2,40 m Wandhöhe und Satteldach entspricht das rund 11,1 m² Grundfläche. Die Freistellung gilt nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB aber meist unzulässig. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBOStand: 04.08.2026

Der Gesetzestext im Wortlaut

Verfahrensfreiheit

Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³.

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen

Das Rechenbeispiel ist ein Gartenhaus in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Schleswig-Holstein bemisst die Freistellung nach dem Rauminhalt. Maßgeblich sind hier also die 32,4 m³, nicht die 12,00 m² Grundfläche — eine niedrigere Traufe senkt den Wert.

Rechenbeispiel: Maße für ein Gartenhaus in marktüblicher Ausführung und Vergleich mit dem Schwellenwert Schleswig-Holsteins.
Grundfläche (außen)12,00 m²
Mittlere Höhe2,70 m
Brutto-Rauminhalt32,4 m³
Schwelle SH30 m³
Erforderliche Abstandsfläche3,00 m
Ergebnisgenehmigungspflichtig

Abstandsflächen und Grenzbebauung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.

Abstandsflächen

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. Es genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens aber 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen.

§ 6 Abs. 5 Satz 1 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Grenzbebauung

In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 LBOPrimärquelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Ein Drittel der Höhe: die Abstandsregel Schleswig-Holsteins

Für Anpflanzungen rund um das Gartenhaus geht Schleswig-Holstein einen anderen Weg als die meisten Länder. Statt einer Tabelle mit festen Metermaßen je Pflanzenart oder Höhenstufe gilt eine einzige Verhältnisregel: Bei Bäumen, Sträuchern und Hecken über 1,20 m Höhe muss der Abstand mindestens ein Drittel der Höhe über dem Erdboden betragen. Gemessen wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze. Eine drei Meter hohe Hecke braucht danach einen Meter Abstand, eine sechs Meter hohe zwei Meter.

Die Regel wirkt fortlaufend, nicht nur beim Pflanzen. Wächst eine Anpflanzung über die für ihren Abstand zulässige Höhe hinaus, kann der Nachbar Zurückschneiden verlangen, wenn der Eigentümer sie nicht beseitigen will. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Überwachsen Klage erhoben wird. Ausgenommen sind unter anderem Wald, Pflanzungen hinter geschlossenen Einfriedigungen, Anpflanzungen an öffentlichen Verkehrsflächen und Hecken, die auf die Grenze gepflanzt sind. Boden- und Klimaschutzpflanzungen für land- und gartenbauliche Zwecke dürfen bis 7 m Höhe die Abstände ganz außer Acht lassen.

Für das Gartenhaus selbst ist das Hammerschlags- und Leiterrecht einschlägig. Der Nachbar muss das vorübergehende Betreten und Benutzen seines Grundstücks einschließlich der Bauwerke für Bau- und Instandsetzungsarbeiten dulden, wenn die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können. Das Traufrecht verlangt daneben, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft, dorthin abgeleitet wird oder auf andere Weise übertritt.

Eine Einfriedungspflicht kennt Schleswig-Holstein ebenfalls, und sie setzt beim bebauten oder gewerblich genutzten Grundstück an: Auf Verlangen des Nachbarn ist ein solches Grundstück einzufrieden. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, trifft die Pflicht beide gemeinsam, und die Kosten werden je zur Hälfte geteilt.

Eine Ausnahme von der hälftigen Teilung gilt dort, wo die Einfriedung verstärkt werden muss, um Tiere zurückzuhalten: Diese Mehrkosten trägt, von wessen Grundstück die Beeinträchtigung ausgeht. Das ist die Vorschrift, an der sich in der Praxis die Frage entscheidet, wer den höheren Zaun bezahlt, wenn auf einer Seite Hühner oder ein Hund gehalten werden.

§§ 17 bis 19, § 26, §§ 28 bis 36 und §§ 37 bis 40 NachbG Schl.-H.Quelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 05.08.2026 — an der Primärquelle geprüft

Gelesen: Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 24. Februar 1971, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2021.

Besonderheiten Schleswig-Holsteins

  • Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Schleswig-Holstein in § 61 LBO. § 63 LBO regelt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und ist eine häufige Fehlzitierung.

Häufige Fragen: Gartenhaus in Schleswig-Holstein

Braucht ein Gartenhaus in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung?

Nicht, solange der Brutto-Rauminhalt unter 30 m³ bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Im Außenbereich sinkt die Schwelle auf 10 m³; bauplanungsrechtlich bleibt das Vorhaben dort nach § 35 BauGB aber meist unzulässig.

Welcher Grenzabstand gilt in Schleswig-Holstein für Gartenhäuser?

0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 LBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.

Wie viele Quadratmeter entsprechen 30 m³ in Schleswig-Holstein?

Das hängt von der Höhe ab. Bei 2,70 m mittlerer Höhe — typisch für ein Satteldach mit 2,40 m Traufe — entsprechen 30 m³ rund 11,1 m² Grundfläche. Bei niedrigerer Bauweise sind mehr Quadratmeter möglich, bei höherer weniger.

Gilt die Regel in Schleswig-Holstein auch im Kleingarten?

Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo LBO SH großzügiger wäre.