LBO SH · Carports
Carport in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung
Was die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO SH) für Carports vorschreibt — mit wörtlichem Gesetzeszitat, berechneter Abstandsfläche und der Grundfläche, die sich daraus in der Praxis ergibt.
Rechtsstand: 04.08.2026Stand: 04.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Wie groß darf ein Carport in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung sein?
Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBOStand: 04.08.2026
Der Gesetzestext im Wortlaut
Verfahrensfreiheit
Notwendige Garagen und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m².
Rechenbeispiel mit marktüblichen Maßen
Das Rechenbeispiel ist ein Carport in marktüblicher Ausführung: 4,00 × 3,00 m, 2,40 m Wandhöhe, Satteldach bis 3,00 m Firsthöhe. Das sind 12,00 m² Grundfläche und eine mittlere Höhe von 2,70 m — macht 32,4 m³ Brutto-Rauminhalt. Schleswig-Holstein bemisst die Freistellung allerdings nach der Grundfläche. Maßgeblich sind hier also die 12,00 m², nicht der Rauminhalt — eine niedrigere Traufe ändert am Ergebnis nichts.
| Grundfläche (außen) | 12,00 m² |
|---|---|
| Mittlere Höhe | 2,70 m |
| Brutto-Rauminhalt | 32,4 m³ |
| Schwelle SH | 50 m² |
| Erforderliche Abstandsfläche | 3,00 m |
| Ergebnis | verfahrensfrei |
Abstandsflächen und Grenzbebauung in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein beträgt die Abstandsfläche 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3,00 m. Für das Rechenbeispiel oben sind das 3,00 m. Direkt an die Grenze dürfen Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3,00 m mittlerer Wandhöhe, mit höchstens 9,00 m Wandlänge je Grenze und 15,00 m insgesamt.
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. Es genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens aber 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen.
Grenzbebauung
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Das Wort „notwendig“ und was es dem Carport abverlangt
Schleswig-Holstein stellt nicht jede Garage frei, sondern nur die notwendige. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO nennt „notwendige Garagen und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m²“. Notwendig ist ein Stellplatz, der zur Deckung des Bedarfs herzustellen ist, den das Bauvorhaben auslöst — also der Stellplatz, den die Gemeinde für die Wohnung ohnehin verlangt. Der dritte Unterstand für den Anhänger ist es nach dem Wortlaut nicht.
In der Praxis ist das seltener ein Problem als es klingt, weil der Bedarf eines Einfamilienhauses regelmäßig ein bis zwei Stellplätze umfasst und ein Carport für zwei Fahrzeuge damit gedeckt ist. Es wird zum Problem, wo mehrere Anlagen nebeneinander entstehen sollen oder wo ein bestehendes Grundstück bereits mit Garagen bebaut ist. Die Gemeinde legt den Bedarf fest; wer über ihn hinausgehen will, sollte das nicht mit der Verfahrensfreiheit begründen.
Die Fläche von 50 m² gilt erst seit dem 5. Juli 2024, an dem die neu gefasste Landesbauordnung bekannt gemacht wurde; zuvor waren es 30 m². Kommunale Merkblätter hinken dieser Änderung teilweise noch hinterher, und zwar in beide Richtungen — es kursieren Fassungen mit der alten und mit der neuen Zahl nebeneinander. Maßgeblich ist der Gesetzestext, und der steht auf dem Landesrechtsportal des Landes.
Die schleswig-holsteinische Garagenzeile ist außerdem die einzige im Bundesgebiet, die den Zusatz „außer im Außenbereich“ nicht führt. Daraus folgt keine Freiheit: Die Verfahrensfreiheit sagt nur, dass kein bauaufsichtliches Verfahren stattfindet, nicht, dass das Vorhaben zulässig wäre. Im Außenbereich entscheidet § 35 BauGB, und ein privater Carport ist dort ein sonstiges Vorhaben, dem öffentliche Belange regelmäßig entgegenstehen. Das Ergebnis kann deshalb lauten: verfahrensfrei und trotzdem unzulässig — die unangenehmste aller Kombinationen, weil niemand sie vorher prüft.
Für die Grenze gilt § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 LBO im Wortlaut der Musterbauordnung: mittlere Wandhöhe bis 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 9 m, auf dem Grundstück insgesamt 15 m. Die Abstandsfläche beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. Wer den Carport an die Grenze stellt, prüft also drei Zahlen — und die Fläche von 50 m² ist keine davon.
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 6 Abs. 8 LBO Schleswig-HolsteinQuelle(öffnet in neuem Tab)Stand: 13.08.2026 — an der Primärquelle geprüft
Gelesen: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung vom 5. Juli 2024, § 6 und § 61, sowie das Merkblatt „Verfahrensfreie Carports und Garagen“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Stand Mai 2025.
Besonderheiten Schleswig-Holsteins
- Schleswig-Holstein stellt als einziges Land nur die „notwendige“ Garage frei — also den Stellplatz, den die Gemeinde für das Wohnhaus ohnehin verlangt. Der zusätzliche Unterstand fällt nach dem Wortlaut nicht darunter.
- Die 50 m² gelten erst seit dem 5. Juli 2024; zuvor waren es 30 m². Merkblätter mit dem alten Wert sind noch im Umlauf.
- Als einzige Garagenzeile im Bundesgebiet enthält sie keinen Vorbehalt „außer im Außenbereich“. Das planungsrechtliche Hindernis des § 35 BauGB bleibt davon unberührt.
- Die verfahrensfreien Vorhaben stehen in Schleswig-Holstein in § 61 LBO. § 63 LBO regelt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und ist eine häufige Fehlzitierung.
Bundesweit gültige Hinweise
- Der Carport ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Er fällt unter dieselbe Nummer des Katalogs und dieselbe Flächenschwelle.
- Maßgeblich ist die überdachte Fläche einschließlich Dachüberstand, nicht die Stellplatzfläche.
Häufige Fragen: Carport in Schleswig-Holstein
Braucht einen Carport in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung?
Nicht, solange die Brutto-Grundfläche unter 50 m² bleibt, so § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO. Darüber ist ein Bauantrag erforderlich. Die Freistellung gilt nur im Innenbereich und nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte.
Welcher Grenzabstand gilt in Schleswig-Holstein für Carports?
0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m, so § 6 Abs. 5 Satz 1 LBO. Bei 2,60 m Wandhöhe sind das 3 m. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlerer Wandhöhe ist die Grenzbebauung auf 9 m Länge zulässig.
Gilt die Regel in Schleswig-Holstein auch im Kleingarten?
Nein, dort gilt zusätzlich § 3 Abs. 2 BKleingG: höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Diese Grenze gilt auch dort, wo LBO SH großzügiger wäre.

